mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen im bauleitplanerischen Außenbereich ist im Gebiet der Gemeinde Apen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nicht gewünscht.

 

Hiervon ausgenommen sind lediglich genehmigungsfreie Bauvorhaben des Baugesetzbuches bzw. der Niedersächsischen Bauordnung sowie Anlagen für private Wohnhäuser, bei denen eine PV-Anlage an der Haus-Fassade oder auf dem Dach nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Dieses ist der Gemeinde Apen nachvollziehbar zu belegen. Darüber hinaus muss der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen der PV-Anlage und des Wohnhauses gegeben sein und der generierte Strom muss zum Großteil (mind. 60 %) für den Eigenverbrauch produziert werden.

 


RM Orth erklärt, dass dies ein wichtiges Thema im Sinne des Klimaschutzes darstellt. An die Verwaltung wurden zunehmend Anfragen von Privatpersonen, Firmen und Projektieren zur Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaik- Anlagen im bauleitplanerischen Außenbereich herangetragen. Diese sind derzeit aufgrund eines mangelnden gemeindeweiten Konzeptes dort bisher nicht zulässig. Es wäre somit eine Bauleitplanung erforderlich. Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Windplanung, nur in einer wesentlich kleineren Form. Die Verwaltung wollte daher wissen, ob politisch ein Interesse bestehe und sie sich weiter damit beschäftigen soll.  

Im Bau- und Planungsausschuss wurde hierrüber lange und ausführlich diskutiert und es wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen keine Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich aufzustellen.

 

RM Albrecht findet es sehr bedauerlich, dass der Beschluss so gefasst werden soll. Es wäre eine Möglichkeit für die Gemeinde gewesen, planerisch tätig zu werden und nichtlandwirtschaftliche Freiflächen entsprechend zu beplanen. Schade, dass sich die Gemeinde Apen nicht so verhält wie andere Gemeinden. Die Gemeinde Bad Zwischenahn wurde bspw. durch den Nds. Städte- und Gemeindebund in diesem Bereich als sehr vorausschauend hervorgehoben. Wir verpassen so die Chance, Klarheit zu schaffen, denn es ist unklar, was passiert, wenn die Gemeinde später nur noch ausführen kann.

 

RM T. Huber stimmt RM Albrecht zu. Durch diesen Beschlussvorschlag werden Chancen vertan. Es geht darum, erst zu prüfen, welche Flächen in Frage kommen würden und dann weiter in die Planung zu gehen, welche dann immer noch auf unbestimmte Zeit verschoben werden könnten.

 

RM Orth erklärt, dass Rat und Verwaltung gerade so den Sachverhalt rund um die Windenergie abgearbeitet haben. Niemand weiß wie es in diesem Bereich weiter geht. Der Landwirtschaft ein weiteres solches Projekt zuzumuten ist falsch. Die Bevölkerung muss bei diesen schwierigen Themen mitgenommen werden. Im Jahr 2023 wurden die höchsten Ausstöße von CO2 gemessen. Auch die Entwicklung der Welt muss betrachtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2035 bis zu 45.000 Zivilflugzeuge am Himmel fliegen werden. Die Menschen bekommen diese Entwicklungen mit und ziehen daraus ihre eigenen Schlüsse. Die Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen würde uns nicht weiterbringen und ist zu diesem Zeitpunkt unnötig.

 

RM Delger ergänzt, dass Rat und Verwaltung in diesem Jahr mit dem Ausbau der Windenergie viel angefasst und gewisse Gebiete ausgewiesen haben. Bei den Windmühlen handelt es sich dabei um privilegierte Bauten. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind keine privilegierten Bauten. Landwirte stehen so schon unter enormen Druck und benötigen ihre Flächen. Unsere Gemeinde ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Sollten Flächen ausgewiesen werden, stellt sich immer wieder die Frage, wieso dort und nicht hier. Für die Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen müssen versiegelte Flächen genutzt werden.

 

RM Berends will den großen Investoren außerdem ihre Möglichkeiten entziehen. Mit diesem Beschlussvorschlag wird keine Konkurrenz auf dem Flächenmarkt entstehen. In dem Gemeindegebiet gibt es genügend Dächer und Hallen auf denen Photovoltaik installiert werden könnte. Auch für Privathaushalte ist eine solche Anschaffung möglich.

 

RM Dr. Habben ergänzt, dass der zweite Abschnitt des Beschlussvorschlages auch die Möglichkeit bietet, Photovoltaik-Anlagen neben dem Haus zu errichten.

 

RM Meyer merkt an, dass die Gemeinde Apen in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen nicht sehr weit vorne steht. Hier muss weiter mit gutem Beispiel vorangegangen werden. Im Bereich der Windkraft sollten so wenig Anlagen wie möglich errichtet werden, da hier nur sehr wenig Akzeptanz in der Bevölkerung herrscht.

Die Energiepreise sind hoch und stiegen weiter. Erneuerbare Energien sind dagegen günstiger und auch die Energiesicherheit muss beachtet werden.

Rat und Verwaltung hätten darüber reden können, was möglich ist und wie man sich die Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen vorstellt. Der Prozess hätte ganz in Ruhe angegangen werden können. RM Meyer wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

BM Huber ist zur Abstimmung nicht anwesend.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

7

Enthaltung:

1