Sitzung: 19.12.2023 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Vorlage: VO/244/2023
einstimmig
beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird festgesetzt auf 27,95 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser.
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
11.
Satzung
zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über
die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser
aus
Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023
(Nds. GVBl. S. 250), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S.
121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der
Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes
Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom
14.12.2021 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 27 vom 17.12.2021) wird
wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 27,95 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Apen, den 19.12.2023
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)
Kämmerer Kock erklärt, dass die Fäkalschlammgebühren für das
Jahr 2024 neu kalkuliert wurden. Aufgrund der Neuausschreibung der
Fäkalschlammabfuhr zum Jahr 2022 konnte die Gebühr im Jahr 2023 stabil bei
32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser gehalten werden. Außerdem war
es möglich, das Defizit der Vorjahre deutlich zu reduzieren.
Für das Jahr 2024 wurde daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Gebühr auf 27,95 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben abzusenken.