einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.

 

Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

19. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2022 (Amtsblatt für die Gemeinde Apen Nr. 19 vom 20.12.2022) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je Abwasser 3,75 Euro."

 

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Apen, den 19.12.2023

Gemeinde Apen

Huber, Bürgermeister

 


Kämmerer Kock erklärt, dass die Gebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung zum Haushaltsjahr 2023 von 2,90 € auf 3,00 € erhöht wurde.

 

Zum Haushaltsjahr 2020 wurde die Gebühr gesenkt. Mit der Gebührensenkung wurde das Ziel verfolgt, die bis dato erzielten Überschüsse aus den Vorjahren in Höhe von ca. 250.000 € innerhalb von drei Jahren an die Gebührenzahler zurückzugeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann hiervon ein Betrag in Höhe von ca. 55.500 € zum Ausgleich in das Jahr 2024 vorgetragen werden.

 

Zum Jahr 2024 ist eine Anpassung der an die EWE Wasser GmbH zu zahlenden Zinskosten notwendig. Der Zinssatz wurde zum Jahr 2009 auf 4,2 % festgesetzt. Er reduzierte sich zum Jahr 2014 auf 1,6 % und zum Jahr 2019 auf 0,3 %. Der festzusetzende Zinssatz verändert sich im gleichen Verhältnis, wie sich die durchschnittliche Umlaufrendite für Anleihen der öffentlichen Hand verändert. Maßgebend für die Zinsanpassung des Folgejahres ist der Indexwert zum 01. Oktober des laufenden Jahres.

 

Der neue Zinssatz wurde zum Jahr 2024 nunmehr auf 2,96 % festgelegt. Hierdurch steigen die Kapitalkosten, die einen Großteil des Betreiberentgeltes ausmachen, von 496.276,22 € auf 719.407,35 €. Dies ergibt eine Steigerung von 223.131,18 €, was wiederrum einer Gebühr von 0,48 € pro m³ entsorgtes Abwasser entspricht.

 

Neben den Kapitalkosten werden Betriebskostengrundpreis und Arbeitspreis aufgrund der weiteren Indexerhöhungen (Energiekosten, Personalkosten, Lebensunterhaltungskosten) ebenfalls steigen.

 

Die oben genannten Steigerungen und die Tatsache, dass der Überschuss aus den Vorjahren nur noch zu einem kleinen Anteil zur Reduzierung der Gebühr beiträgt, führen dazu, dass die kostendeckende Gebühr 3,75 € pro m³ entsorgtes Abwasser für das Jahr 2024 beträgt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gebührensatz für die zentrale Abwasserbeseitigung zum 01.01.2024 auf 3,75 € zu erhöhen.

 

RM Dr. Habben erklärt, dass diese Entwicklung wenig erfreulich ist, die Verwaltung aber leider über keinerlei Stellengrößen verfügt. Die Kapitaldeckung ist fällig und es liegen keine anderen Zeitintervalle vor. RM Dr. Habben bittet um Zustimmung.