FBL de Freese berichtet aus dem Fachbereich Arbeit und Soziales.

 

Weihnachtswunschbaum 2023:

Im Jahr 2023 hat die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde Apen wieder wie gewohnt die Weihnachtswunschbaumaktion durchgeführt. 174 Kinder bis zum Alter von 13 Jahren wurden vom Fachbereich Arbeit und Soziales angeschrieben. 101 Wunschzettel sind zurückgekommen.

Am 1. Advent beim Adventsbasar im Gemeindehaus der ev.-luth. Kirchengemeinde Apen wurden bereits 55 Wünsche gepflückt. Danach wurde der Wunschbaum im Eingangsbereiches des Rathauses aufgestellt. 37 Wunschzettel wurden nicht abgenommen und wurden durch Spenden erfüllt.

Seit 10 Jahren werden Kindern Weihnachtswünsche erfüllt.

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Flüchtlingssituation:

Aufgrund des Ukrainekonfliktes wurde die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgesetzte Verteilerquote für den Landkreis Ammerland im September 2022 erhöht. Für die Gemeinde Apen bedeutete das ein weiteres Aufnahmesoll von 113 Personen. Die vorherige Quote in Höhe von 197 Personen wurde bis auf eine Person erfüllt. Nachdem sich die Lage Anfang 2023 etwas entspannte wurde die Verteilerquote vom Land Niedersachsen mit Erlass vom 04.04.2023 angepasst. Bis dahin hatte die Gemeinde Apen bereits 73 Personen aufgenommen. Die Neuberechnung bedeute für Gemeinde Apen ein Aufnahmesoll in Höhe von 28 Personen bis September 2023. Die Gemeinde Apen hat bis zum 30.09.2023 38 Personen aufgenommen.

Mit Datum vom 04.10.2023 hat das Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport die Verteilerquote für den Landkreis Ammerland ab dem 01.10.2023 für den Zeitraum ab dem 01.10.2023 erneut neu festgesetzt. Insgesamt müssen bis Ende März 2024 unter Zurechnung einer Unterquote aus dem vorherigen Verteilzeitraum 566 Personen im Landkreis Ammerland untergebracht werden. Für die Gemeinde Apen bedeutete es, dass weitere 47 Flüchtlinge in der Gemeinde Apen aufzunehmen sind. Aktuell hat die Gemeinde Apen noch ca. 22 Menschen aufzunehmen.

Es erfolgen wöchentliche Zuweisungen über die Landesaufnahmebehörde. Ukrainische Vertriebene werden seit Oktober 2022 nicht mehr zugewiesen. Derzeit handelt es sich hauptsächlich um Flüchtlinge aus Kolumbien, Türkei, Syrien, Afghanistan, Ruanda und Somalia.

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Ukraine:

Es werden weiterhin keine Ukrainer mehr über die Landesaufnahmebehörde dem Landkreis Ammerland zugewiesen. Lediglich Familiennachzüge/Zusammenführungen werden noch direkt aufgenommen. Voraussetzung ist, dass diese Personen über Wohnraum verfügen.

Im aktuellen Leistungsbezug (SGB II/SGB XII) sind ca. 136 Personen (62 Bedarfsgemeinschaften).

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SGB II/ SGB XII/Asyl

Seit dem 01.01.2023 ist die Gesetzesänderung zum Bürgergeld in Kraft getreten. Zum 01.07.2023 mussten durch den Fachbereich Arbeit und Soziales noch weitere Änderungen umgesetzt werden.

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Derzeit erhalten 371 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, das sind 702 Personen.

Im Bereich des 12. Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen:

Hilfe zum Lebensunterhalt = 5

Grundsicherung im Alter = 137 (154 Personen)

Hilfe zur Pflege erhalten in der Gemeinde Apen derzeit 2 Personen.

Laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aktuell 35 Bedarfsgemeinschaften/63 Personen. Die Tendenz ist steigend, da weiterhin wöchentliche Zuweisungen vom Land Niedersachsen stattfinden.

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Der OBV Apen hat am 03.09.2023 auf dem Marktplatz in Apen mit vielen freiwilligen Helfern das „Fest der Nationen“ veranstaltet. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg.

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Seit April 2023 gibt es das Ländercafé unter der Leitung von Mira Duhm. Bis Ende 2023 wurden Räumlichkeiten im Schulzentrum in Apen genutzt. Seit Januar 2024 wurde Frau Duhm die Bürgerschule in Augustfehn zur Verfügung gestellt. Jeden Donnerstag treffen sich dort bis zu 50 Erwachsene und 25 Kinder aus allen Nationen.