Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 wird wie folgt festgelegt:

 

Kindergarten                                       Krippe

Stufe

Sozialstaffel

Sonder-

öffnung je

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

 

Einkommensstufe #

angef.

1/2 Stunde

7,5

Stunden

 

5 Stunden

angef.

1/2 Stunde

in

in

in

in

in

1

bis 24.000,00

9,75

195,00

130,00

13,00

2

24.000,01 - 30.000,00

12,25

243,00

162,00

16,20

3

30.000,01 - 36.000,00

14,50

291,00

194,00

19,40

4

36.000,01 - 42.000,00

17,00

340,50

227,00

22,70

5

42.000,01 - 48.000,00

19,50

388,50

259,00

25,90

6

ab 48.000,01

21,50

436,50

291,00

29,10

 

 

# = Positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG) abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr 2024/2025 = Einkommensteuerbescheid 2022). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht möchte, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden:

393,50 €; Krippengruppe bei 5 Stunden: 291,00 €, bei 7,5 Stunden: 436,50 €) eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.

 

Öffnungsklausel:

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.

 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindergartenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.

 

 

 

 


FBL Stöhr stellt den Beschlussvorschlag „Beitragsfreiheit, sozialgestaffelter Elternbeitrag“ anhand der Mitteilungsvorlage dar.

 

Wie im vergangenen Jahr wird von einer Erhöhung der Beiträge abgesehen, da viele Eltern aufgrund der Inflation bereits mit höheren Lebenshaltungskosten zurechtzukommen haben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0