Sitzung: 05.03.2024 Jugendausschuss
Vorlage: VO/292/2024
Die Sozialstaffel für monatliche
Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 wird wie folgt
festgelegt:
Kindergarten Krippe |
|||||
Stufe |
Sozialstaffel |
Sonder- öffnung je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
|
Einkommensstufe # |
angef. 1/2 Stunde |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
|
1 |
bis 24.000,00 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
6 |
ab 48.000,01 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
# = Positive
Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG) abzüglich
der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr 2024/2025 =
Einkommensteuerbescheid 2022). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer
Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht möchte, wird in die
Höchststufe eingestuft.
Eltern, die
nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche
Einrichtung besuchen, werden
in die Höchststufe (Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei
5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden:
393,50 €; Krippengruppe bei 5 Stunden:
291,00 €, bei 7,5 Stunden:
436,50 €) eingestuft.
Für die
Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche
Essensgeld wird seitens
der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme
erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem
gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie
wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind
50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei
gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das
nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten
von Geschwisterkindern im laufendem Kindergartenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
FBL Stöhr stellt den Beschlussvorschlag „Beitragsfreiheit, sozialgestaffelter Elternbeitrag“ anhand der Mitteilungsvorlage dar.
Wie im vergangenen Jahr wird von einer Erhöhung der Beiträge abgesehen, da viele Eltern aufgrund der Inflation bereits mit höheren Lebenshaltungskosten zurechtzukommen haben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |