Sitzung: 06.05.2024 Finanzausschuss
Vorlage: MV/498/2024
Fachbereichsleiter (FBL) Kock erläutert die Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Jahr 2023 anhand einer Power Point Präsentation.
AV Dr. Habben hinterfragt, ob der OOWV die Fäkalschlammabfuhr ab dem Jahr 2025 ebenfalls ausschreiben muss.
RM Bruns vertritt die Auffassung, dass der OOWV als Körperschaft des öffentlichen Rechts ebenfalls ausschreibungspflichtig ist.
FBL Kock bestätigt diese Auffassung.