Sitzung: 27.05.2024 Bau- und Planungsausschuss
Aus der Sitzung des
Bau- und Planungsausschusses vom 20.11.2023 kann wie folgt berichtet werden:
TOP 7 – Änderung Nr. 27 des
Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende –,
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den
Abwägungs- und den Feststellungsbeschluss für die 27. Änderung des
Flächennutzungsplans (2017) einstimmig gefasst. Nach finaler Bearbeitung der
urschriftlichen Unterlagen wurde der Antrag zur Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung am 19.03.2024 beim Landkreis Ammerland abgegeben.
Mit Schreiben vom 09.04.2024 wurde der Flächennutzungsplan genehmigt. Bislang
konnte die 27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) noch nicht ortsüblich
bekannt gemacht werden, da die Urschriften für den Bebauungsplan Nr. 143 der
Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende noch nicht vorliegen. Er ist somit auch
noch nicht rechtskräftig.
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TOP 8 – Bebauungsplan Nr. 143 der Gemeinde
Apen - Apen, Südlich Osterende –, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den
Abwägungs- und den Feststellungsbeschluss einstimmig gefasst. Der Bebauungsplan
Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende wurde noch nicht ortsüblich
bekannt gemacht, da die Urschriften noch nicht vorliegen. Auch er ist somit
noch nicht rechtskräftig.
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TOP 9 – Erweiterung der
Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 144 und der 25. Änderung des
Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Apen, Verbrauchermarkt –
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat in einer Sitzung am
05.12.2023 die Erweiterung der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 144 und
die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (2017) der Gemeinde Apen – Apen,
Verbrauchermarkt - einstimmig beschlossen. Die Unterlagen zur frühzeitige
Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung liegen in der Zeit vom 30.04.2024 bis
zum 03.06.2024 aus. Damit läuft derzeit die 1. Stufe des formellen Verfahrens
zur Ansiedlung des neuen und attraktiven Combi-Verbrauchermarktes im Ort Apen.
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Weiterhin kann berichtet werden, dass für den Bau des neuen Raiffeisen Marktes in Apen eine Teilbaugenehmigung erteilt wurde. Die Unterlagen für die Erstellung der notwendigen Vereinbarung liegen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor, so dass auch nach dessen Abschluss die Baugenehmigung vom Landkreis Ammerland erteilt werden kann.