Aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 20.11.2023 kann wie folgt berichtet werden:

TOP 7 – Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende –, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den Abwägungs- und den Feststellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) einstimmig gefasst. Nach finaler Bearbeitung der urschriftlichen Unterlagen wurde der Antrag zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung am 19.03.2024 beim Landkreis Ammerland abgegeben. Mit Schreiben vom 09.04.2024 wurde der Flächennutzungsplan genehmigt. Bislang konnte die 27. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) noch nicht ortsüblich bekannt gemacht werden, da die Urschriften für den Bebauungsplan Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende noch nicht vorliegen. Er ist somit auch noch nicht rechtskräftig.

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TOP 8 – Bebauungsplan Nr. 143 der Gemeinde Apen - Apen, Südlich Osterende –, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den Abwägungs- und den Feststellungsbeschluss einstimmig gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende wurde noch nicht ortsüblich bekannt gemacht, da die Urschriften noch nicht vorliegen. Auch er ist somit noch nicht rechtskräftig.

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TOP 9 – Erweiterung der Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 144 und der 25. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Apen, Verbrauchermarkt –

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat in einer Sitzung am 05.12.2023 die Erweiterung der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 144 und die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (2017) der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt - einstimmig beschlossen. Die Unterlagen zur frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung liegen in der Zeit vom 30.04.2024 bis zum 03.06.2024 aus. Damit läuft derzeit die 1. Stufe des formellen Verfahrens zur Ansiedlung des neuen und attraktiven Combi-Verbrauchermarktes im Ort Apen.

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Weiterhin kann berichtet werden, dass für den Bau des neuen Raiffeisen Marktes in Apen eine Teilbaugenehmigung erteilt wurde. Die Unterlagen für die Erstellung der notwendigen Vereinbarung liegen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor, so dass auch nach dessen Abschluss die Baugenehmigung vom Landkreis Ammerland erteilt werden kann.