Der Inhaber des Gewerbebetriebes in der unmittelbaren Nachbarschaft ist angetan von der für seinen Betrieb vorteilhaften Planung. Er fragt jedoch, ob noch geklärt werden könne, wie die Immissionswerte im südlichen Bereich des Plangebietes auszusehen haben. Er wisse, dass in den Wohngebieten deutliche Abschläge bei den Lärmpegeln gemacht werden. Seine Schmiede befindet sich im nahen Bereich und diese ist von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Schichtbetrieb.

BM Huber kann die Bedenken verstehen. Dieses müsste im Verfahren umfänglich geprüft werden.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass das Schallgutachten eventuelle Lärmpegelbereiche festlege.

Frau Abel korrigiert es insofern, dass Lärmpegelbereiche für heranrückende Wohngebiete in Mischgebieten so nicht gelten, daher werde ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Die Werte müssten dann zwingend eingehalten werden.

Eine Zuschauerin möchte wissen, ob in naher Zukunft ein Fußweg vor ihrem Haus geplant sei. Sie wohne gegenüber von Gardeur.

BM Huber erklärt, dass dies nicht das Ziel sei. Man müsse jedoch die Gutachten abwarten und könne sich dann zusammensetzen und eine Lösung finden.

Eine Zuschauerin erklärt, dass sie die landwirtschaftliche Fläche hinter dem Plangebiet bewirtschafte und möchte wissen, ob Fußgänger mit ihren Hunden so ohne weiteres auf die landwirtschaftliche Fläche dürfen.

BM Huber kann dazu nur sagen, dass die Fläche auch weiterhin landwirtschaftliche Fläche bleiben solle.

Ein Bürger fragt, ob genug Bedarf an Wohnbau da sei, ob die Häuser in der 3. Reihe noch bezahlbar wären und ob wirklich so viele Zufahrten notwendig seien.

Bernd Hinrichs kann bestätigen, dass Bedarf an Wohnraum definitiv da ist.

BM Huber gibt zu Protokoll, dass die Einfamilienhäuser bzw. auch die Reihenhäuser (in 2. Reihe) auf jeden Fall Zukunft haben und sich am Markt gut etablieren werden.