Arno Erbricht, 1. Vorsitzender des TuS „Vorwärts“ von 1897 Augustfehn-Stahlwerk e.V. fragt an, wann die Übergabe des Schützenhauses in Augustfehn II an den Verein erfolgen wird. Der Verein möchte das Schützenhaus in seinen Antrag auf Förderung im Rahmen der Dorferneuerung einbeziehen.

EGR Jürgens erläutert, dass in einem Verwaltungsausschuss der Beschluss gefasst wurde, dass das Inventar den gemeindlichen Schützenvereinen wie auch der Geschichtswerkstatt angeboten werden soll. Diesbezüglich muss noch ein gemeinsamer Termin stattfinden. Faktisch ist es jedoch so, dass der Schützenverein zwar als Verein aufgelöst wurde, jedoch noch nicht gelöscht. Das heißt, dass der sogenannte Liquidator nun alles beibringen muss, um die Löschung zu erzielen. Im Ergebnis steht am Ende idealerweise eine positive Rückmeldung des Finanzamtes hinsichtlich der Jahresabschlüsse und ein notariell beurkundeter Eigentumswechsel vom Verein auf die Gemeinde.

Somit ist es derzeit so, dass die Gemeinde Besitzer, jedoch nicht Eigentümer ist.

Dies ist für einen Antrag im Rahmen der Dorferneuerung hinderlich. Mit Blick auf die Verlängerung des Förderzeitraumes der Dorfregion bis 2027 muss jedoch nicht befürchtet werden, dass Fördergelder verloren gehen.