Sitzung: 18.06.2024 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/313/2024
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beantragt ihre Erweiterung der Mitgliedschaft im OOWV auf den Bereich Abwasser und erteilt ihr Einvernehmen zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf den OOWV.
RM Martens erläutert, dass mit Beschluss des Rates vom
13.12.2022 der Bürgermeister damit beauftragt wurde, eine Grundsatzvereinbarung
mit dem OOWV über die Übernahme der
Pflicht zur Schmutzwasserbeseitigung zu schließen. Diese Grundsatzvereinbarung
bedeutet, dass sowohl der OOWV als auch die Gemeinde Apen nun spezifische auf
die Abwasseranlage der Gemeinde Apen in Hengstforde bezogene fachlich
detaillierte Vorbereitungen treffen können und dürfen, die die konkrete
Übergabe der Anlage zum 01.01.2025 von der EWE auf den OOWV vorbereiten.
Das bedeutet, dass die Gemeinde Apen einen sogenannten Beitrittsbeschluss fassen muss. Dadurch wird die Absicht formuliert, dass die Gemeinde ihre Mitgliedschaft im OOWV erweitern will, um sich mit anderen Gemeinden und Städten zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung zusammenzuschließen und die Aufgabe der Abwasserbeseitigung (mit Ausnahme der Niederschlags- und Oberflächenentwässerung) zum 01.01.2025 in vollem Umfang auf den OOWV zu übertragen. So wird sichergestellt, dass die Aufgabe der ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung sowie die Verantwortung für den Betrieb und die Instandhaltung/Erneuerung der Kläranlage und des Kanalnetzes zukünftig beim OOWV liegt. Der OOWV wird dadurch Träger aller mit der Erfüllung der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten einschließlich der Befugnis, für die Aufgabe Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Die Gemeinde ist damit von der Pflicht zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung befreit.