Sitzung: 09.09.2024 Finanzausschuss
Vorlage: MV/513/2024
FBL Kock erläutert den Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform anhand einer Power Point Präsentation.
AV Dr. Habben fragt, ob die bisher geplanten Finanzausschusssitzungen zur Beratung der Grundsteuerreform im November ausreichen oder ob ein weiterer Termin vorgesehen werden muss.
FBL Kock antwortet, dass ein zusätzlicher Termin zur Beratung nicht notwendig sei, da es sich bei der Berechnung des neuen Hebesatzes um ein einfaches Rechenbeispiel handelt.
BM Huber fügt ein, dass wenn von Seiten der Politik ein zusätzlicher Termin gewünscht ist, die Verwaltung es einrichten könnte.
Ratsmitglied (RM) Bruns erläutert, dass es in seiner Nachbarschaft verschiedene Verzerrungen gibt, wenn der aktuelle Hebesatz beibehalten wird. Hierbei treten teilweise Differenzen von +/- 400,00 € auf. Es gibt aber seitens der Gemeinde keine großen Handlungsspielräume bei der Festsetzung des Hebesatzes. Man dürfe auch landwirtschaftliche Flächen nicht mit Siedlungsgrundstücken vergleichen. Weiter regt RM Bruns an, ob die Einführung einer Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr sinnvoll sei.
AM Harms fügt ein, dass es wichtig ist, die Berechnungen vorzustellen, damit man eine Darstellung mit Vorher-Nachher-Vergleich hat. Mehrerträge dürfte man nicht generieren.
FBL Kock antwortet, dass viele Bürger den Fehler machen, den vom Finanzamt neu ermittelten Messbetrag mit dem aktuellen Hebesatz zu multiplizieren, da sich der Hebesatz auf jeden Fall ändern wird. Es soll ein aufkommensneutraler Hebesatz ermittelt werden. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass das Grundsteueraufkommen aufgrund der Bautätigkeiten in den Neubaugebieten vermutlich ansteigen wird.