Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern

in der Gemeinde Apen (Hebesatzsatzung)

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

(NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9), der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), der §§ 1, 2 und 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) vom 07.07.2021 (Nds. GVBl. S. 502) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17.05.2022 (Nds. GVBl. S. 304), der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15.10.2002 (BGBl. I Seite 4167) zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), sowie des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz) vom 22.12.1981 (Nds. GVBl. S. 423) hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 10.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Apen wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

314 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

314 v. H.

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Apen, den 10.12.2024

Huber

Bürgermeister


Kämmerer Kock erläutert die Sachlage anhand der Power-Point-Präsentation.

RH Martens spricht seinen Dank für die Ausarbeitung aus. Wichtig ist es hier, transparent zu bleiben und den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Informationsschreiben zu ihrem Abgabenbescheid beizulegen. RH Martens hält den Beschluss ansonsten für eine gerechte Lösung.

RH Dr. Habben bedankt sich ebenfalls für die Ausarbeitung. Wenn man bedenkt, wie viele bebaute und unbebaute Grundstücke es in der Gemeinde gibt, kann man sich vorstellen, wie viel Zeit und Arbeit das Team der Kämmerei in diese Ausarbeitung investiert hat.

RH Rosenau empfindet die Hebesatzung trotz der engen Finanzlage als sehr positiv. Bürger und Betriebe dürfen nicht noch mehr belastet werden. Bezahlbarer Wohnraum hängt ebenfalls mit diesem Thema zusammen. RH Rosenau hofft, dass Rat und Verwaltung auch in den nächsten Jahren an diesem Weg festhalten.