Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung – gemäß § 13 A BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Es handelt sich hierbei um die Fortsetzung eines allgemeinen Wohn­gebietes.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungs­ausschusses am 08.12.2015 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.

 


Gemeindeoberamtsrat (GOAR) Siems teilt auf Nachfrage mit, dass das Vorverfahren weg fällt und die Satzung durchaus bereits im März beschlossen werden könnte..