Sitzung: 08.12.2015 Verwaltungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 B – Apen,
Kleefeld Verlängerung – gemäß § 13 A BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Es handelt sich hierbei
um die Fortsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.12.2015
beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für den
o.g. Bauleitplan die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.
Gemeindeoberamtsrat (GOAR) Siems teilt auf Nachfrage mit, dass das Vorverfahren weg fällt und die Satzung durchaus bereits im März beschlossen werden könnte..