Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 311), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

      1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                        15.075.000 Euro         1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                              15.181.500 Euro

 

1.3.   der außerordentlichen Erträge auf                                       4.500 Euro

1.4.   der außerordentlichen Aufwendungen auf                                   0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                            14.127.100 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                            13.524.800 Euro

 

2.3.    der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                            923.400 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                         2.370.500 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf           1.300.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf              464.700 Euro

 

            festgesetzt.

 

            Nachrichtlich:

            Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes             16.350.500 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes             16.360.000 Euro

 

 

 

 

 

                                                            § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.300.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 965.000 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                   330 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                       330 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                      350 %

 

Apen, den 15. Dezember 2015

 

 

Huber

(Bürgermeister)

 

 

 

 

 


Auf Nachfrage teilt EGRin Schubert mit, dass der Zuschuss für die Inklusion im Haushalt noch nicht eingeplant ist und auch noch nicht beziffert werden kann. Es wird ein Pauschalbetrag pro Schüler geben. Dieser wird vom Schulamt verwaltet und für schulische Mittel verwendet. Es können aber auch andere Maßnahmen damit finanziert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1