Sitzung: 08.12.2015 Verwaltungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund
der §§ 58 Abs. 1 Ziff 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 311), hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2015 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 15.075.000
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 15.181.500
Euro
1.3.
der
außerordentlichen Erträge auf 4.500 Euro
1.4.
der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 14.127.100
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.524.800
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 923.400 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.370.500 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 1.300.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 464.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 16.350.500 Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 16.360.000 Euro
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 965.000 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 330
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 350
%
Apen,
den 15. Dezember 2015
Huber
(Bürgermeister)
Auf Nachfrage teilt EGRin Schubert mit, dass der Zuschuss für die Inklusion im Haushalt noch nicht eingeplant ist und auch noch nicht beziffert werden kann. Es wird ein Pauschalbetrag pro Schüler geben. Dieser wird vom Schulamt verwaltet und für schulische Mittel verwendet. Es können aber auch andere Maßnahmen damit finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |