Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

§ 1

Allgemeines

Die Gemeinde Apen ehrt Personen oder Personenvereinigungen, die in den nachfolgend aufgeführten Handlungsfeldern einen herausragenden gesellschaftlichen Beitrag geleistet haben, welcher mit der Gemeinde Apen in Form der zu ehrenden Handlung bzw. Leistung steht.

 

§ 2

Personenkreis

Eine Ehrung kann erfolgen für

a)eine besondere Leistung, Tätigkeit oder ein Engagement im Bereich der kulturellen Arbeit für den Bereich der bildenden Kunst, Musik, Literatur, Theater, Tanz, allgemein anerkannter Kultur oder Wissenschaft

b)ein besonders Engagement für die niederdeutsche Sprache in Form von Ton, Schrift, Spiel oder in einer lehrenden und unterstützenden Tätigkeit für dieses Kulturgut

 

c)            eine herausragende Leistung für die internationale Völkerverständigung und Stärkung des europäischen Gedankens, eine besondere Leistung im Bereich der Integrationsarbeit im Zusammenhang mit Flüchtlingen und fremden Kulturen zur Völkerverständigung

d)           eine besondere mindestens regionale Leistung im Bereich des Sports bei Einzelpersonen oder Mannschaften, gewürdigt werden können auch Personen oder Personengruppen, die sich um die Förderung und Entwicklung des Vereinssports über Jahre hinweg besonders engagiert oder die Jugendarbeit gefördert haben, sowie Personen, die Senioren, Behinderte, Jugendliche oder Kinder bei überregionalen Erfolgen maßgeblich unterstützen und sich über Gebühr uneigennützig, ehrenamtlich oder finanziell einsetzen

e)           ein besonderes Engagement für den Naturschutz oder den Erhalt unserer Kulturlandschaft in der Gemeinde Apen

f)            ein besonderes Engagement für den Denkmalschutz

g)            eine langjährige ehrenamtliche aufopferungsvolle Tätigkeit für die Gemeinde Apen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Apen (in Ausnahmefällen auch für Tätigkeiten mit einer Aufwandentschädigung)

h)           ein besonders außergewöhnliches Engagement für einen caritativen Zweck durch Personen aus der Gemeinde Apen oder für Personen in der Gemeinde Apen

i)             ein besonders außergewöhnliches Engagement im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit einer Person, die neben der eigenen erfolgreichen Unternehmung ebenfalls dass Gemeinwohl bzw. insbesondere die Interessen der Gemeinde Apen außergewöhnlich fördert oder unterstützt.

Die Punkt a) bis h) gelten in der Regel für Personen oder Personenvereinigungen, die Ihren Wohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Apen haben, in der Gemeinde Apen geboren oder aufgewachsen sind oder mindestens zehn Jahre ihren Wohnsitz in der Gemeinde Apen hatten bzw. haben.

Für den Punkt i) muss die wirtschaftliche Betätigung oder Förderung des Gemeinwohls in der Gemeinde Apen erfolgt sein.

 

§ 3

Form der Ehrung

Die Ehrung findet im Rahmen einer Feierstunde statt.

Die Ehrung erfolgt durch Überreichung einer Urkunde, eines Symbolischen Preises in Form einer Skulptur sowie eines Geldpreises in Höhe von 500,00 €.

Eine Ehrung wird maximal einmal jährlich vorgenommen.

 

§ 4

Vorschläge

Das Vorschlagsrecht der zu ehrenden Person oder Personenvereinigung wird durch den Bürgermeister wahrgenommen. Um Vorschläge zu erhalten, kann der Bürgermeister einen Aufruf für Vorschläge aus der Bevölkerung initiieren.

Es wird ein Preisrichtergremium gebildet, welches aus dem Bürgermeister, dem allgemeinen Vertreter und den ehrenamtlichen Stellvertretern sowie den Fraktionsvorsitzenden der vertretenen Parteien im Gemeinderat besteht. Dieses Preisrichtergremium entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über die zu ehrende Person bzw. Personenvereinigung. Es gilt der einfache Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmgleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt.

 

§5

Wiederholungsehrung

Jede Person oder Personenvereinigung kann für Leistungen oder ein Ereignis grundsätzlich nur einmal geehrt werden.

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.

 

Apen, den 15.12.2015

 

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 


RH Martens erklärt die Richtlinie.