Sitzung: 15.12.2015 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund
der §§ 58 Abs. 1 Ziff 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 311), hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2015 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 15.075.000
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 15.181.500
Euro
1.3.
der
außerordentlichen Erträge auf 4.500 Euro
1.4.
der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 14.127.100
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.524.800
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 923.400 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.370.500 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 1.300.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 464.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 16.350.500 Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 16.360.000 Euro
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 965.000 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 330
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 350
%
Apen,
den 15. Dezember 2015
Huber
(Bürgermeister)
EGRin Schubert erläutert anhand einer Power-Point Präsentation den Haushaltsplan 2016 sowie das Investitionsprogramm bis 2019. Dr. Habben merkt an, dass viele Pflichtaufgaben erledigt werden müssen. Apen hat im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden die Hebesätze nicht angehoben.
RH Orth bedankt sich für die tolle Arbeit der Kämmerei. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde gut aufgestellt ist. Der Bauhof leistet exzellente Arbeit, hier wurde auch viel Geld investiert. Auch das Projekt „Dorfregion Apen 2030“ sei eine tolle Sache. Er verweist darauf, dass es hierfür natürlich im Nachgang Geldmittel geben muss, damit die Ideen aus dem Prozess auch mit Leben erfüllt werden können. Das erwarten die Teilnehmer von Rat und Verwaltung und bedeutet für den Rat eine Kraftanstrengung bezüglich der finanziellen Mittel.
Auch RH Martz bedankt sich bei der Kämmerei für die geleistete Arbeit und lobt das vorgestellte Investitionsprogramm.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
23 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |