Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfolgt die Gemeinde Apen das Prädikat „Ausflugsort“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter

 


Stv. AV Meyer leitet die Thematik „Anerkennungsverfahren“ ein und fasst die aktuelle Lage zusammen.

 

BGM Huber bittet die anwesenden Gewerbetreibenden Frau Eilers, Herrn Scheiwe, Herrn Börjes, Herrn Hollander und Frau Meyer sich mit in die Runde des Ausschusses zu setzen. Anschließend stellt stv. AV Meyer die Gewerbetreibenden dem Finanzausschuss und den Gästen vor.

 

Anhand der anliegenden Präsentation erläutert der zuständige Sachbearbeiter Herr Jürgens das angestrebte Prädikat „Ausflugsort“ und die ausgewählten Flächen des Anerkennungsgebietes. Weiter stellt er das Anerkennungsverfahren vor und berichtet über die zusammengetragenen Ergebnisse. Festzuhalten ist hier, dass viele Voraussetzungen erfüllt worden sind. Vorerst gescheitert ist das Vorhaben an der Anzahl der Tagesgäste, welche für das Prädikat notwendig sind. Näheres hierzu ist ersichtlich in der Einladung zum Finanzausschuss vom 21.01.2016.

 

Die anwesenden Gewerbetreibenden sind sich einig, dass das Prädikat „Ausflugsort“ eine sehr hohe Bedeutung für die Gemeinde Apen hat. Anhand von verschiedenen Beispielen verdeutlichen sie, wie eng Tourismus und Wirtschaft miteinander verstrickt sind. Hierbei ist anzumerken, dass mit dem Prädikat „Ausflugsort“ eine Möglichkeit besteht, eine Ausnahme vom Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) zu erreichen. Es ist mit dem Prädikat möglich, an vier zusätzlichen Sonntagen zu öffnen und zu verkaufen. Dies sei laut den Gewerbetreibenden sehr attraktiv und würde auch den Tourismus weiter fördern.

 

Seitens der Gemeindeverwaltung wurde die zuständige Referatsleiterin Tourismus des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Frau Pürschel, zu der heutigen Sitzung eingeladen, um nochmals zur Thematik „Anerkennungsverfahren“ Stellung zu nehmen. Sie bedankt sich zunächst für die Einladung und erläutert anschließend nochmals den Sachverhalt.

 

Frau Pürschel bestätigt, dass die Gemeinde Vieles richtig gemacht hat und dass der Bereich Tourismus durchaus „Chefsache“ ist und nicht nebenbei erledigt werden kann. Sie verweist auf die Wichtigkeit des Tourismus als Wirtschaftszweig hin und lobt das Engagement der Gemeinde, als auch das der Gewerbetreibenden.

 

Frau Pürschel führt nochmals aus, dass mit dem Prädikat „Ausflugsort“ eine Ausnahme vom NLöffVZG möglich ist. Dies sei der Hauptgrund, warum die Gemeinde das Prädikat anstrebt. Man würde somit versuchen, dass Gesetz über die Öffnungszeiten an Sonntagen auszuhebeln.

 

Sie macht darauf aufmerksam, dass es im Land Niedersachsen derzeit lediglich 22 anerkannte Ausflugsorte gibt, z.B. Goslar und Bückeburg. Die sind Orte mit touristischen Sehenswürdigkeiten, wie z.B. die Altstadt von Goslar, welche zum UNESCO Weltkulturerbe ernannt worden ist. Es handelt sich dabei um Orte, die rein dem Tourismus dienen und etliche Menschen aus aller Welt anziehen. Hierbei spielt der Verkauf von Waren eine untergeordnete Rolle.

 

Weiter erwähnt sie die sehr wohlwollende Prüfung in Hannover. Sie erläutert, dass es auch mit einer Erreichung der Anzahl an Tagesgästen nicht realistisch ist, ein Gewerbegebiet dem Anerkennungsgebiet hinzuzurechnen.

 

Frau Pürschel empfiehlt, sich nochmals neu zu strukturieren und zu überlegen, ob man evtl. das Prädikat „Erholungsort“ anstreben möchte. Dies ist an weniger Voraussetzungen gebunden und relativ einfach zu erwerben. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dieses Anerkennungsverfahren mit Kosten verbunden ist.

 

Nach diesem Vortrag kommt eine Diskussion auf, dass viele der umliegenden Gemeinden Prädikate unterschiedlichster Art aufweisen können. So sind z.B. Teile der Stadt Westerstede oder auch der Ortsteil Remels in der Nachbargemeinde Uplengen Erholungsorte.

 

Frau Pürschel fügt hinzu, dass diese Kommunen in Tourismus investiert haben und somit die Prädikate erlangt haben.

 

BGM Huber begründet, warum sich die Gemeinde Apen für das Prädikat „Ausflugsort“ und nicht für „Erholungsort“ entschieden hat. Das Prädikat „Erholungsort“ ist nur befristet, dass bedeutet, es kommen in regelmäßigen Abständen Kosten auf die Gemeinde zu in Form von Gutachten und Ähnlichem. Das Prädikat „Ausflugsort“ ist dagegen nicht befristet und verursacht keine Kosten.

 

AM Orth regt an, sich neu zu strukturieren und auszurichten. Es ist zu bedenken, dass eine Aufnahme eines Gewerbegebietes in das Anerkennungsgebiet nicht realistisch ist.

 

Frau Pürschel erwähnt nochmals, dass es derzeit lediglich 22 Ausflugsorte in Niedersachsen gibt. Hierbei spielen die Sehenswürdigkeiten die entscheidende Rolle. Eine gewerbliche Orientierung ist nicht Sinn des Prädikates „Ausflugsort“.

 

Die Gewerbetreibeden verweisen darauf, dass nicht nur der Verkauf an Sonntagen im Vordergrund steht, sondern auch die positive Entwicklung auf den Tourismus zu beachten ist.

 

Frau Pürschel entgegnet dem, in dem sie darauf antwortet, dass Tourismus nicht gleichzusetzen ist mit dem Verkauf. Es gibt kein großes Einkaufszentrum, welches mehr als die vier gesetzlich vorgesehenen Sonntage geöffnet hat. Außerdem sei sich der Landtag einig, dass keine weiteren Ausnahmeregelungen hinzukommen.

 

BGM Huber fasst zusammen, dass nun sämtliche Ausführungen angehört wurden und eine rege Diskussion stattfand. Weiter sieht er keine Chance, dass die Gemeinde Apen das Prädikat „Ausflugsort“ erhält. Für BGM Huber ist nun zu klären, inwieweit das Prädikat „Erholungsort“ für die Gemeinde Apen vorteilhaft ist.

 

AM Reil merkt an, das dem Ausschuss durch Frau Pürschel verdeutlicht wurde, dass das Prädikat „Ausflugsort“ in der Gemeinde Apen nicht durchzusetzen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0