Sitzung: 16.02.2016 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen
verfolgt die Gemeinde Apen das Prädikat „Ausflugsort“ zum jetzigen Zeitpunkt
nicht weiter
Stv. AV Meyer leitet die Thematik „Anerkennungsverfahren“ ein
und fasst die aktuelle Lage zusammen.
BGM Huber bittet die anwesenden Gewerbetreibenden Frau
Eilers, Herrn Scheiwe, Herrn Börjes, Herrn Hollander und Frau Meyer sich mit in
die Runde des Ausschusses zu setzen. Anschließend stellt stv. AV Meyer die
Gewerbetreibenden dem Finanzausschuss und den Gästen vor.
Anhand der anliegenden Präsentation erläutert der zuständige
Sachbearbeiter Herr Jürgens das angestrebte Prädikat „Ausflugsort“ und die
ausgewählten Flächen des Anerkennungsgebietes. Weiter stellt er das
Anerkennungsverfahren vor und berichtet über die zusammengetragenen Ergebnisse.
Festzuhalten ist hier, dass viele Voraussetzungen erfüllt worden sind. Vorerst
gescheitert ist das Vorhaben an der Anzahl der Tagesgäste, welche für das
Prädikat notwendig sind. Näheres hierzu ist ersichtlich in der Einladung zum
Finanzausschuss vom 21.01.2016.
Die anwesenden Gewerbetreibenden sind sich einig, dass das
Prädikat „Ausflugsort“ eine sehr hohe Bedeutung für die Gemeinde Apen hat.
Anhand von verschiedenen Beispielen verdeutlichen sie, wie eng Tourismus und
Wirtschaft miteinander verstrickt sind. Hierbei ist anzumerken, dass mit dem
Prädikat „Ausflugsort“ eine Möglichkeit besteht, eine Ausnahme vom
Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) zu
erreichen. Es ist mit dem Prädikat möglich, an vier zusätzlichen Sonntagen zu
öffnen und zu verkaufen. Dies sei laut den Gewerbetreibenden sehr attraktiv und
würde auch den Tourismus weiter fördern.
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde die zuständige
Referatsleiterin Tourismus des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr, Frau Pürschel, zu der heutigen Sitzung eingeladen, um
nochmals zur Thematik „Anerkennungsverfahren“ Stellung zu nehmen. Sie bedankt
sich zunächst für die Einladung und erläutert anschließend nochmals den
Sachverhalt.
Frau Pürschel bestätigt, dass die Gemeinde Vieles richtig
gemacht hat und dass der Bereich Tourismus durchaus „Chefsache“ ist und nicht
nebenbei erledigt werden kann. Sie verweist auf die Wichtigkeit des Tourismus
als Wirtschaftszweig hin und lobt das Engagement der Gemeinde, als auch das der
Gewerbetreibenden.
Frau Pürschel führt nochmals aus, dass mit dem Prädikat
„Ausflugsort“ eine Ausnahme vom NLöffVZG möglich ist. Dies sei der Hauptgrund,
warum die Gemeinde das Prädikat anstrebt. Man würde somit versuchen, dass
Gesetz über die Öffnungszeiten an Sonntagen auszuhebeln.
Sie macht darauf aufmerksam, dass es im Land Niedersachsen
derzeit lediglich 22 anerkannte Ausflugsorte gibt, z.B. Goslar und Bückeburg.
Die sind Orte mit touristischen Sehenswürdigkeiten, wie z.B. die Altstadt von
Goslar, welche zum UNESCO Weltkulturerbe ernannt worden ist. Es handelt sich
dabei um Orte, die rein dem Tourismus dienen und etliche Menschen aus aller
Welt anziehen. Hierbei spielt der Verkauf von Waren eine untergeordnete Rolle.
Weiter erwähnt sie die sehr wohlwollende Prüfung in Hannover.
Sie erläutert, dass es auch mit einer Erreichung der Anzahl an Tagesgästen
nicht realistisch ist, ein Gewerbegebiet dem Anerkennungsgebiet hinzuzurechnen.
Frau Pürschel empfiehlt, sich nochmals neu zu strukturieren
und zu überlegen, ob man evtl. das Prädikat „Erholungsort“ anstreben möchte.
Dies ist an weniger Voraussetzungen gebunden und relativ einfach zu erwerben.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dieses Anerkennungsverfahren mit
Kosten verbunden ist.
Nach diesem Vortrag kommt eine Diskussion auf, dass viele der
umliegenden Gemeinden Prädikate unterschiedlichster Art aufweisen können. So
sind z.B. Teile der Stadt Westerstede oder auch der Ortsteil Remels in der
Nachbargemeinde Uplengen Erholungsorte.
Frau Pürschel fügt hinzu, dass diese Kommunen in Tourismus
investiert haben und somit die Prädikate erlangt haben.
BGM Huber begründet, warum sich die Gemeinde Apen für das
Prädikat „Ausflugsort“ und nicht für „Erholungsort“ entschieden hat. Das
Prädikat „Erholungsort“ ist nur befristet, dass bedeutet, es kommen in
regelmäßigen Abständen Kosten auf die Gemeinde zu in Form von Gutachten und
Ähnlichem. Das Prädikat „Ausflugsort“ ist dagegen nicht befristet und
verursacht keine Kosten.
AM Orth regt an, sich neu zu strukturieren und auszurichten.
Es ist zu bedenken, dass eine Aufnahme eines Gewerbegebietes in das
Anerkennungsgebiet nicht realistisch ist.
Frau Pürschel erwähnt nochmals, dass es derzeit lediglich 22
Ausflugsorte in Niedersachsen gibt. Hierbei spielen die Sehenswürdigkeiten die
entscheidende Rolle. Eine gewerbliche Orientierung ist nicht Sinn des
Prädikates „Ausflugsort“.
Die Gewerbetreibeden verweisen darauf, dass nicht nur der
Verkauf an Sonntagen im Vordergrund steht, sondern auch die positive
Entwicklung auf den Tourismus zu beachten ist.
Frau Pürschel entgegnet dem, in dem sie darauf antwortet,
dass Tourismus nicht gleichzusetzen ist mit dem Verkauf. Es gibt kein großes
Einkaufszentrum, welches mehr als die vier gesetzlich vorgesehenen Sonntage
geöffnet hat. Außerdem sei sich der Landtag einig, dass keine weiteren
Ausnahmeregelungen hinzukommen.
BGM Huber fasst zusammen, dass nun sämtliche Ausführungen
angehört wurden und eine rege Diskussion stattfand. Weiter sieht er keine
Chance, dass die Gemeinde Apen das Prädikat „Ausflugsort“ erhält. Für BGM Huber
ist nun zu klären, inwieweit das Prädikat „Erholungsort“ für die Gemeinde Apen
vorteilhaft ist.
AM Reil merkt an, das dem Ausschuss durch Frau Pürschel
verdeutlicht wurde, dass das Prädikat „Ausflugsort“ in der Gemeinde Apen nicht
durchzusetzen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |