Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses am 16.11.2015 wie folgt:

Zu TOP 7              Beplanung von Flächen für Windenergie in der Gemeinde Apen

Lt. Ratsbeschluss wird die Windenergieplanung zurzeit nicht fortgeführt. Es sollen zunächst neue Erkenntnisse bezüglich der technischen Entwicklung und Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen abgewartet werden.

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Zu TOP 8              Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet

Nach erfolgter erneuter öffentlicher Auslegung soll heute der Abwägungs- und Satzungs­beschluss vorgestellt werden. Der Inhalt der Abwägung der ersten Auslegung wurde den Personen, Behörden usw. mitgeteilt.

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Zu TOP 9              Bebauungsplan Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung

Auch hier ist die öffentliche Auslegung erfolgt. Die Abwägung wird heute vorgestellt und der Satzungsbeschluss vorbereitet.

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Zu TOP 10           Erweiterung des Baugebietes „Altona“ in Tange

Der Eigentümer wurde über den Beschluss des Ausschusses informiert, an der Deich­straße in Tange keine Bauleitplanung vorzusehen. Über die  Wohnbauflächen in Nordloh und Tange wird aufgrund von Grundstücks­angelegen­heiten heute in nichtöffentlicher Sitzung  berichtet. Ein späterer Aufstellungsbeschluss wird in öffentlicher Sitzung beraten.

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Zu TOP 11           Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung – Apen, Sportplatzgelände

Das Abwägungsergebnis wurde den Behörden, Verbänden etc. mitgeteilt. Der Bebauungsplan wird demnächst rechtsverbindlich veröffentlicht.

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Zu TOP 12           Anfragen und Mitteilungen – Landesraumordnungsprogramm

Die Stellungnahme der Gemeinde Apen zur Überarbeitung des Landesraum­ordnungs­programms wurde fristgerecht abgegeben. Die Neufassung hat die Kritik der Gemeinden weitestgehend im positiven Sinne berücksichtigt. Torfflächen bleiben weiterhin ein Problem. Im ersten Entwurf wurde sehr restriktiv, im zweiten Entwurf sehr großzügig mit den Torfflächen verfahren – auch im Hinblick auf weitere Torfabbauverfahren. Der Torfabbau muss über das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland geregelt werden. Bis zur Neufassung können Flächen großzügig abgetorft werden. Die Stellungnahme der Gemeinde Apen wird dem Protokoll beigefügt.

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Zu TOP 16           Bauleitplanung in Augustfehn II / III

Um entsprechend des Gremienbeschlusses zu verfahren, nach Möglichkeiten einer Realisierung zu suchen, hat die Verwaltung am 03.03.2016 zu einer Eigentümer­versammlung ins Rathaus in Apen eingeladen. Das Verfahren soll wie in Vreschen-Bokel durchgeführt werden (Satzungsbereich mit Bauteppichen).

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Weiter berichtet die Verwaltung, dass die Unternehmensgruppe Pflege-Butler, Friedeburg, mitgeteilt hat, dass der Bauantrag für die Pflegeeinrichtung in Apen, Osterende, Ende März 2016 gestellt wird. Mit den Bauarbeiten soll möglichst in diesem Jahr begonnen werden. Vorgespräche mit dem Landkreis Ammerland bezüglich des Bauantrags haben bereits stattgefunden.