Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung – August­fehn II, Gewerbegebiet – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 15.03.2016 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.

 


Die NWP GmbH Oldenburg stellt die Abwägung zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung, vor. Private Anregungen sind keine eingegangen, von den Fachbehörden liegen13 Stellungnahmen vor,  zwei Stellungnahmen enthalten Anregungen und  Hinweise, die übrigen Fachbehörden haben keine vorgebracht.

Vom Landkreis Ammerland wurde angeregt, die Festsetzungen des eingeschränkten Gewerbegebietes analog des Ursprungsplans zu ergänzen. Die Planänderung wird entsprechend ergänzt. Auch wurde auf die fehlende schalltechnische Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme des Fachbüros Jacobs enthält keine schalltechnischen Berechnungen, sondern es wird ausgeführt, dass die erfolgten geringfügigen Änderungen im Straßenverlauf und damit verbundene geringfügige Veränderungen in den gewerblich genutzten Flächen schalltechnisch nicht immissionsrelevant sind und somit keine Nachberechnung erfordern. Diese Aussage wird in die Begründung übernommen.

Weiter wurden vom Landkreis Ammerland redaktionelle Anpassungen sowie Ergänzungen zum ÖPNV angeregt.

Die Ammerländer Wasseracht hat darauf hingewiesen, dass wasserrechtliche Anträge zur Einleitung und Erweiterung des Rückhaltebeckens mit der geänderten Konzeption gestellt werden müssen.

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass der neu angelegte Graben entlang der Erschließungsstraße künftig von der Gemeinde unterhalten werden muss, da gemäß der Satzung der Ammerländer Wasseracht diese für Gräben in Bebauungsplangebieten nicht zuständig ist. In der Vergangenheit wurde der mittig im Rückhaltebecken verlaufende Graben von der Ammerländer Wasseracht gelegentlich aufgereinigt, dies wird künftig nicht mehr erfolgen.

Vom Ausschuss wurde positiv vermerkt, dass bei der erneuten Auslegung keine privaten Anregungen eingegangen sind. 


Einstimmig