Sitzung: 22.02.2016 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung
des Rates der Gemeinde Apen am 15.03.2016 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der
Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde
wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 118 B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der
Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Der Flächennutzungsplan weist für
einen Teil der Wohnbaufläche eine landwirtschaftliche Nutzfläche auf und wird
im Wege der Anpassung für den Bereich der Wohnbaufläche berichtigt. Der Rat der
Gemeinde Apen billigt die 55. Berichtigung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Apen, Kleefeld Verlängerung -.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 118 B öffentlich bekannt zu machen.
Die NWP GmbH Oldenburg erläutert die Abwägung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 118 B.
Der Landkreis Ammerland hat darauf hingewiesen, dass der Bereich des Bebauungsplans Nr. 118 B im Flächennutzungsplan mit einem kleinen Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, daher erfolgt hier eine Berichtigung des Flächennutzungsplans. Weiter wurde angeregt, die Zahl der zulässigen Vollgeschosse in der Planzeichnung zu ergänzen. Zugelassen wird ein Vollgeschoss, damit sich der Bereich des Bebauungsplans an die angrenzenden Bebauungspläne anpasst. Auf kleinere redaktionelle Korrekturen in der Begründung und der Planzeichnung wurde verwiesen.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat auf die schutzwürdigen Böden aufgrund einer hohen kulturgeschichtlichen Bedeutung verwiesen. Auch sollte geprüft werden, ob ggfs. Bodenbelastungen durch Schadstoffe vorhanden sind. Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass der Boden eine hohe kulturgeschichtliche Bedeutung besitzt. Aufgrund der vorherigen Nutzung als Gartenbaufläche sowie als landwirtschaftliche Nutzfläche geht die Gemeinde nicht von einer Bodenbelastung aus, von einer Prüfung wird daher abgesehen.
Die Hinweise vom Kampfmittelbeseitigungsdienst werden dahingehend abgewogen, dass aufgrund der langjährigen Nutzung der Fläche mit den damit verbundenen Erd- und Bodenarbeiten keine Hinweise auf entsprechende Belastungen bekannt geworden sind. Daher wird eine weitere Gefahrenforschung für nicht notwendig angesehen.
Die Ammerländer Wasseracht weist auf die Sicherstellung einer schadlosen Ableitung der vermehrt anfallenden Oberflächenwasserabflüsse sowie auf den hydraulischen Engpass beim vorhandenen Düker unter den Großen Süderbäke in Höhe der Brücke Marschstraße hin. Hierzu ist vorgesehen, in der neuen Erschließungsstraße einen Stauraumkanal von maximal DN 1000 einzubauen. Weitere Details sowie die notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen werden mit der Ammerländer Wasseracht abgestimmt und entsprechend hergestellt.
Die Deutsche Bahn hat auf die durch den Eisenbahnbetrieb entstehenden Immissionen verwiesen. Die Bahnstrecke ist mit über 200 m weiter entfernt als beim Baugebiet Nr. 116 an der Straße Osterende, welches entsprechend gutachterlich beurteilt wurde. Hier waren nur geringfügige Beeinträchtigungen durch den Schienenverkehr zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Orientierungswerte im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 118 B aufgrund der größeren Entfernung eingehalten werden.
Von den Ver- und Entsorgern sind verschiedene allgemeine Hinweise eingegangen.
In einer privaten Stellungnahme wurde darum gebeten, das direkt am Baugebiet liegende Grundstück an die zu verlegende Oberflächenentwässerung anzuschließen, um Wasserprobleme aufgrund der größeren Versiegelung des Gebietes zu vermeiden. Ein möglicher Anschluss wird unabhängig von diesem Verfahren mit den zuständigen Behörden geklärt, wobei die Kosten vom Eigentümer zu tragen sind.
einstimmig