Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen spricht sich für die Realisierung eines Wohnmobil­standortes am Einmündungsbereich Augustfehn-Kanal / Aper Tief zwischen der Südgrenze des Bebauungsplans Nr. 100 und dem Aper Tief aus. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür beim Landkreis Ammerland eine Teilaufhebung der hier bestehenden Landschaftsschutzverordnung zu beantragen.

Gleichzeitig ist ein Antrag auf Änderung des Regionalen Raumordnungs­programms des Landkreises Ammerland bzw. Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zur Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 94, 1. Änderung, einzureichen.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Bereits seit vielen Jahren wünschen die Gremien die Erstellung eines Wohnmobilstandortes in der Gemeinde Apen. Im LEADER-Gebiet besitzen nahezu alle Mitgliedsgemeinden einen solchen Stellplatz. Bisher war die haushaltsrechtliche Situation der Gemeinde Apen nicht ausreichend, um einen Wohnmobil­stellplatz herzurichten. Auch musste ein attraktiver Standort gefunden werden.

Aus diesem Grunde wurde überlegt, den Standort im Einmündungsbereich Augustfehn-Kanal / Aper Tief vorzusehen. Die Wohnmobile könnten über die dort vorhandene Brücke in das Gelände fahren und entlang des Deiches parken. Auf der Deichkrone verläuft zurzeit ein Fuß- und Radweg. Das Deichrecht muss eingehalten werden. Ein weiteres Problem ist die Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Ammerland, welche an dieser Stelle ein Landschaftsschutzgebiet mit sensiblen Bereichen vorsieht.

Ende 2015 hat ein Ortstermin mit den entsprechenden Fachbehörden (Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, Leda-Jümme-Verband und Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) stattgefunden, um zu erörtern, in welcher Form ein Wohnmobilstellplatz an diesem Standort realisiert werden kann.

Der Landkreis Ammerland hat bei dem Ortstermin keine große Bereitschaft gezeigt, hier einen Wohnmobilstellplatz zuzulassen. Vom Leda-Jümme-Verband werden derzeit Pläne erstellt, den Deich an der Nordseite des Aper Tiefs ebenfalls an die erforderliche Bestickhöhe anzupassen. Die Erhöhung soll mit Küstenschutzmitteln gefördert werden.  Bezüglich der naturschutzfachlichen Begleitung hat sich die Gemeinde Apen bereit­erklärt, eine kleine Fläche ins Verfahren für die Kompensation zu geben (Ausdeichungs­fläche). Im Gegenzug erklären sich Leda-Jümme-Verband und NLWKN mit dem geplanten Stellplatz einverstanden.

Für die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes an diesem Standort ist es erforderlich, beim Landkreis Ammerland eine Teilaufhebung der hier bestehenden Landschafts­schutz­verordnung zu beantragen. Die Entscheidung hierüber trifft der Kreistag.

Eine weitere Überlegung in diesem Gebiet ist, den  Bebauungsplan Nr. 94, 1. Änderung, geringfügig nach Süden zu erweitern. Der Landkreis Ammerland erwägt die Über­arbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms. Insofern könnte die Gemeinde Apen einen Antrag auf Änderung des betreffenden Bereichs in Wohnen bzw. Durch­führung eines Zielabweichungsverfahrens stellen.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass bisher nicht zur Sprache gekommen ist, wie groß die Stellplatzfläche sein soll und welche Kosten hierfür aufgebracht werden müssen.

Die Verwaltung teilt mit, dass eine Schätzung des NLWKN ergeben hat, dass mit Kosten von ca. 120.000,00 für die Herrichtung gerechnet werden muss. Wohnmobilisten wollen am liebsten in Richtung Wasser sehen können. Die Stellfläche gegenüber vom Freibad­gelände kann nur als Notlösung angesehen werden. Vom Landkreis Ammerland wurde vorgeschlagen, die freie Fläche bei der Paddel- und Pedalstation für einen Wohnmobil­stellplatz zu nutzen. Dann würde allerdings der Blick auf den dort ansässigen Baustoff­handel fallen. Da im Zuge der geplanten Deichbaumaßnahme die Natur in dem angedachten Areal bereits in Mitleidenschaft gezogen würde, hätte die Anlegung des Platzes am Einmündungsbereich keine gravierenden Einflüsse auf die Natur. Es könnten ca. 10 bis 12 Stellplätze geschaffen werden. Die Gesamtlänge der Anlage würde ca. 130 m bei einer Breite von ca. 40 m betragen.

Aus dem Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass der Platz für eine gute Ausstattung zu klein bemessen ist. Die touristische Infrastruktur muss zwar verbessert werden, jedoch nicht unbedingt zu Lasten der Natur. Der Standort am Deich ist nicht optimal, da der in der Nähe befindliche Baustoffhandel bereits frühmorgens für Lärm sorgt. In Nordloh gibt es einen Campingplatz mit entsprechenden Stellplätzen. Der Standort Hengstforde ist kein Dauerzustand, am Standort Steges Helgen kann nur vom Führerhaus aus auf den Kanal gesehen werden.

Dem gegenüber werden auch Stimmen laut, welche die vorgestellte Planung begrüßen. Die Nähe zu Augustfehn, Radwander- und Angelmöglichkeiten sprechen für diesen Standort. Zusammen mit der Deichbaumaßnahme könnte eine solche Maßnahme realisiert werden. Diese Chance sollte sich die Gemeinde nicht entgehen lassen. Es handelt sich um eine „win-win“-Situation.

Die Verwaltung verweist auf die Vielzahl von Landschaftschutz-, Naturschutz- und Ausdeichungsflächen in der Gemeinde Apen. Die geplante Anlage würde die Gesamt­fläche nur geringfügig verringern. Es wird vorgeschlagen, zunächst die Entscheidung des Kreistages abzuwarten, ob einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für diesen Bereich zugestimmt wird. Weitere Standorte wurden nicht gesucht, da von den Gremien der Standort Augustfehn ausdrücklich gewünscht wurde. Der auf der Deichkrone verlaufende Fuß- und Radweg bleibt erhalten.

AM Brand beantragt Vertagung des Tagesordnungspunktes, um die heute erhaltenen Informationen verarbeiten zu können. Des Weiteren beantragt AM Brand getrennte Abstimmung über die Antragstellung zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes und Änderung des Regionalen Raumordnungs­programms bzw. Zielabweichungs­verfahrens für die Erweiterung des Bereiches Wohnen im Süden des Bebauungsplans Nr. 94, 1. Änderung.

Stellv. AV Tammen lässt über den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungs­punktes abstimmen.
Ergebnis: 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen.
Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Anschließend lässt stellv. AV Tammen über den Antrag auf getrennte Abstimmung abstimmen.
Ergebnis: 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen.
Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.


Mehrheitlich beschlossen bei 2 Gegenstimmen