Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hebt seinen Beschluss vom 15.02.2011 bezüglich der Nichtfortführung der 43. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Nr. 113 der Gemeinde Apen – Apen, Hornskamp – auf.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt, die Bauleitplanverfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 113 der Gemeinde Apen – Apen, Hornskamp – mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. BauGB fortzuführen.

 


AM Hasselhorst nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

Die Verwaltung zeigt anhand einer Präsentation die Bereiche der 43. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 113 mit den Wohnbau- und Misch­gebietsflächen. Es ist vorgesehen, die Erschließung über eine Zuwegung von der Straße Westerendemit mehreren Stichstraßen vorzunehmen. Die damalige Planung konnte nicht zu Ende geführt werden, weil eine Veräußerung zu den kalkulierten Verkaufs­preisen nicht für realistisch gehalten wurde. Mittlerweile hat sich der Grundstücksmarkt erheblich verändert. Aus diesem Grunde wird heute eine wirtschaftliche  Vermarktung für möglich gehalten.

Nach zahlreichen ergebnislosen Gesprächen in der Vergangenheit hat sich nunmehr ein Investor bereit erklärt, die Planung durchzuführen und die Grundstücke zu vermarkten. Mit den Eigentümern des Gebietes wurde eine Einigung über den Erwerb getroffen. Aus diesem Grunde muss der seinerzeitige Beschluss zum Aussetzen der Bauleitplanung aufgehoben und wieder neu mit der Auslegung ins  Verfahren eingestiegen werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (sog. Scoping-Verfahren) wurde bereits durchgeführt. In Gesprächen mit dem Landkreis Ammerland wurde vereinbart, die damaligen Fachbehörden, die auf die Entwurfsplanung geantwortet haben, über die Absicht der Gemeinde zur Fortsetzung der Planung zu informieren. Gegenteilige Äußerungen erfolgten von den beteiligten Behörden nicht.

Eine Fortführung der Planung wäre zweckmäßig, da im Ort Apen Baugrundstücke gefragt sind. Auch würde der Ortseingang an Attraktivität gewinnen.

Vom Ausschuss erfolgt der Hinweis, dass die damalige Aussetzung des Planes nicht nur aus Kostengründen erfolgte. Es handelt sich hier um ein Hochwasserrisikogebiet, so dass erhebliche wassertechnische Schwierigkeiten zu erwarten sind. Auch wollte seinerzeit der Eigentümer die „Sahnestücke“ selbst vermarkten.

Die Verwaltung erklärt, dass entlang der Straße Westerende mit dem Bebauungsplan Nr. 5 bereits die Möglichkeit einer Bebauung besteht. Vom Investor wurden diese Baumöglichkeiten mit dem Eigentümer geregelt. Die übrigen Flächen können einer wirtschaftlichen Vermarktung zugeführt werden. Bezüglich des Hochwasserschutzes ist ein großes Rückhaltebecken geplant. Die Ammerländer Wasseracht gibt  die Fest­setzung einer Fußbodenhöhe von 3,00 m über NN im Bebauungsplan vor. Der niedrigste Punkt ist in Höhe des vorgesehenen Rückhaltebeckens, in Richtung Sportplatz steigt das Gelände wieder an. Bei Schürfungen in dem Gebiet wurde u.a. Lehmboden vorgefunden. Die Deichkronen entlang der Norderbäke liegen höher als 3,00 m über NN.

Vom Ausschuss wird die Dringlichkeit nach bezahlbaren Baugrundstücken im Ort Apen gesehen. Junge Familien finden eine passende Infrastruktur mit Krippen, Kindergarten und Schule vor Ort vor. Grundstücke entlang eines Rückhaltebeckens sind in der Regel sehr begehrt.

Von Seiten der Verwaltung wird auf die Sanierung der Straße Westerende mit Verkehrs­insel und künftiger Fußgängerampel verwiesen. Die Anbindung des Geländes Horns­kamp wurde bei der Planung Westerende bereits berücksichtigt. Die Gemeinde trägt bei Fortführung der Planung kein Risiko, hat aber die Vorteile einer weiteren Ansiedlung mit einhergehendem Konjunkturgewinn.

AM Hasselhorst nimmt nach Beratung und Beschlussfassung wieder an der Sitzung teil.

 


Mehrheitlich beschlossen bei einer Stimmenthaltung