Herr Jürgens erläutert anhand der Präsentation die Belegzahlen der Kindergärten und Krippen gemäß der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr. Für den Bereich der Krippen fehlen nach bisherigem Stand 22 Plätze für den Bereich der Kindergärten 17 Plätze. Verwaltung und Kirche stehen im engen Kontakt, um die Rechtsansprüche sicher zustellen. Vakanzen im Nachmittagsbereich können nach Möglichkeit die Anmeldungen im Kindergartenbereich abdecken. Dies erfordert jedoch Gespräche mit den entsprechenden Eltern.

Anmerkung der Verwaltung:

Im Krippenbereich ist es so, dass sich der Rechtsanspruch auf ein Förderungsangebot in einer Tageseinrichtung ODER in der Kindertagespflege erstreckt. Somit ergeben sich als Alternativen zur Befriedigung des Rechtsanspruches kurzfristig die Möglichkeiten, dass Krippengruppen im Nachmittagsbetrieb Kinder aufnehmen oder Tagesmütter herangezogen werden. Das den Eltern grundsätzlich zugestandene Wahlrecht ist jedoch hier durch das tatsächlich zur Verfügung stehende Angebot der Kommune beschränkt. Zur täglichen Betreuungszeit äußert sich das Gesetz nicht konkret. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, insbesondere bedingt durch eine Berufstätigkeit, aber auch auf den notwendigen (Förder)Bedarf des Kindes. Faktisch ist es so, dass alle Einrichtungen in der Gemeinde Apen zumutbar erreichbar sind, der individuelle Bedarf im Einzelfall zu erörtern ist.

Flüchtlingskinder werden bei der Platzvergabe in gleicher Weise gem. der generellen Auswahlkriterien berücksichtigt wie „Nicht-Flüchtlingskinder“.

Anmerkung der Verwaltung:

Aktuell besuchen insgesamt 20 Flüchtlingskinder die Einrichtungen der Gemeinde.

Die Gemeindeverwaltung wird sich mit der Kirchenverwaltung in Verbindung setzen und nicht nur die aktuelle Situation klären, sondern auch versuchen mittel- bis langfristige Lösungen zu erarbeiten. Dem Ausschuss wird in einer weiteren Sitzung berichtet.