Sitzung: 23.02.2016 Jugendausschuss
Herr Jürgens erläutert anhand der Präsentation die Belegzahlen der Kindergärten und Krippen gemäß der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr. Für den Bereich der Krippen fehlen nach bisherigem Stand 22 Plätze für den Bereich der Kindergärten 17 Plätze. Verwaltung und Kirche stehen im engen Kontakt, um die Rechtsansprüche sicher zustellen. Vakanzen im Nachmittagsbereich können nach Möglichkeit die Anmeldungen im Kindergartenbereich abdecken. Dies erfordert jedoch Gespräche mit den entsprechenden Eltern.
Anmerkung der
Verwaltung:
Im Krippenbereich ist
es so, dass sich der Rechtsanspruch auf ein Förderungsangebot in einer
Tageseinrichtung ODER in der Kindertagespflege erstreckt. Somit ergeben sich
als Alternativen zur Befriedigung des Rechtsanspruches kurzfristig die
Möglichkeiten, dass Krippengruppen im Nachmittagsbetrieb Kinder aufnehmen oder
Tagesmütter herangezogen werden. Das den Eltern grundsätzlich zugestandene
Wahlrecht ist jedoch hier durch das tatsächlich zur Verfügung stehende Angebot
der Kommune beschränkt. Zur täglichen Betreuungszeit äußert sich das Gesetz
nicht konkret. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen
Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, insbesondere
bedingt durch eine Berufstätigkeit, aber auch auf den notwendigen
(Förder)Bedarf des Kindes. Faktisch ist es so, dass alle Einrichtungen in der
Gemeinde Apen zumutbar erreichbar sind, der individuelle Bedarf im Einzelfall
zu erörtern ist.
Flüchtlingskinder werden bei der Platzvergabe in gleicher Weise gem. der generellen Auswahlkriterien berücksichtigt wie „Nicht-Flüchtlingskinder“.
Anmerkung der
Verwaltung:
Aktuell besuchen
insgesamt 20 Flüchtlingskinder die Einrichtungen der Gemeinde.
Die Gemeindeverwaltung wird sich mit der Kirchenverwaltung in Verbindung setzen und nicht nur die aktuelle Situation klären, sondern auch versuchen mittel- bis langfristige Lösungen zu erarbeiten. Dem Ausschuss wird in einer weiteren Sitzung berichtet.