Sitzung: 15.03.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift
über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 15.03.2016 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der
Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde
wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.
Ratsherr (RH) Reil erläutert die Beschlussvorlage.