Sitzung: 15.03.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 118 B – Apen, Kleefeld Verlängerung – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung
des Rates der Gemeinde Apen am 15.03.2016 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der
Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde
wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 118 B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der
Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Der Flächennutzungsplan weist für
einen Teil der Wohnbaufläche eine landwirtschaftliche Nutzfläche auf und wird
im Wege der Anpassung für den Bereich der Wohnbaufläche berichtigt. Der Rat der
Gemeinde Apen billigt die 55. Berichtigung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Apen, Kleefeld Verlängerung -.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 118 B öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.