Sitzung: 15.03.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 122 – Apen, nordöstlich Am Esch – vorgebrachten Anregungen
sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Gemeinde Apen am 15.03.2016 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der
Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde
wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 122 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat
stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 122 öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
23 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |