Sitzung: 15.03.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche
Elternbeiträge für das Kindertagesstättenjahr 2016/2017 wird wie folgt
festgelegt:
Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
|
|
Einkommensstufe # |
4 Stunden |
5 Stunden |
9 Stunden |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis 24.000,00 |
78,00 |
97,50 |
175,50 |
195,00 |
130,00 |
9,75 |
2 |
24.000,01 -30.000,00 |
98,00 |
122,50 |
220,50 |
243,00 |
162,00 |
12,25 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
117,00 |
146,00 |
263,00 |
291,00 |
194,00 |
14,50 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
136,00 |
170,00 |
306,00 |
340,50 |
227,00 |
17,00 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
156,00 |
195,00 |
351,00 |
388,50 |
259,00 |
19,50 |
6 |
ab 48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
436,50 |
291,00 |
21,50 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. §
2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2016/2017 = Einkommensteuerbescheid 2014). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am
Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der
Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch
der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine
Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für
das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn
das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.
Beitragsfreistellung für das letzte Kindergartenjahr:
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 geboren
wurden, werden durch das Land Niedersachsen beitragsfrei gestellt. Diese werden
von der Gemeinde automatisch ermittelt, für diese Kinder muss also kein Antrag
abgegeben werden.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen
gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 %
verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als
Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr
sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des
sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
RH T. Huber erläutert die Beschlussvorlage.