Aus dem Kollegium des Kindergartens Apen wird die Frage gestellt, was geschehe, wenn geklagt würde. BM Huber entgegnet, dass eine Klage keinen weiteren Platz schaffe, sondern evtl. zu einer Ersatzzahlung der Gemeinde führe.

Aus dem Kollegium wird erwähnt, dass die Kinderzahl aufgrund der geschilderten Situation reduziert werden müsse. BM Huber entgegnet, dass die Kirchengemeinde die aktuelle Situation kennt und genehmigt habe.

Aus dem Kollegium wird geäußert, dass das Ausbleiben eines Anbaus zur Folge habe, dass man sich an seinen Arbeitgeber wenden müsse, um die Kinderzahl zum Wohle der Bediensteten zu reduzieren.