Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss spricht sich für die Anordnung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im Bereich der Schulen und Kindergärten im Gebiet der Gemeinde Apen aus. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Antrag befürwortend der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Entscheidung vorzulegen.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Der Gemeinde Apen liegt ein Antrag vor, über die zukünftige Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Hauptstraße in Apen zwischen dem Bahnübergang und dem Sonnenweg, in der Streichenstraße in Apen zwischen den Einmündungen Westerende und Grüne Straße bzw. Hauptstraße und in der Mühlenstraße in Augustfehn I zwischen der Einmündung Hauptstraße und dem Bahnübergang zu beraten.

Um die aktuelle Rechtslage und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens für die Einrichtung von 30 km/h-Zonen vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen etc. zu erläutern, wurde die Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Ammerland zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen.

Vom Straßenverkehrsamt wird erklärt, dass der Entwurf einer neuen Verordnung derzeit im Bundestag beraten wird. Die Verkehrsminister der Länder haben dem Entwurf bereits zugestimmt, jedoch kann der Entwurf während der Beratungen im Bundestag noch geändert werden, so dass Details zur Änderungsverordnung nicht genannt werden können.  Derzeit muss die geltende Straßenverkehrsordnung bei Entscheidungen herangezogen werden.

Inhalt der geplanten Änderung ist der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern vor innerörtlichen Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern, wobei dieses vor allem für die klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zutrifft. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit darf nur im unmittelbaren Bereich der genannten Einrichtungen bis maximal 300 m Länge erfolgen, d.h., es können mit der neuen Gesetzes­lage keine kompletten Schulwege erfasst werden.

Bisher war für die Anordnung einer Reduzierung der Geschwindigkeit das Vorhanden­sein eines Unfallschwerpunktes (mit Personenschäden) erforderlich und nicht nur eine allgemeine Gefahrensituation. Beim neuen Gesetzesentwurf entfällt der Unfallschwer­punkt als Kriterium, aber eine Gefahrensituation muss bestehen. Im Einzelfall kann nach Inkrafttreten die streckenbezogene Anordnung von 30 km/h auf den klassifizierten Straßen vorgenommen werden, wobei alle anderen Voraussetzungen wie bisher zu prüfen sind. Es muss eine Abwägung zwischen der Verkehrssicherheit und der Beein­trächtigung des fließenden Verkehrs erfolgen. Dies bedeutet die Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren bei jeder Anordnung, z.B. Größe der Einrichtung und genutzte Eingänge, Verkehrsaufkommen auf der Straße, Sichtverhältnisse, gefahrene Geschwin­dig­keiten etc. Möglich ist auch eine Anordnung bezogen auf die Öffnungs­zeiten der Einrichtung. Eine Beteiligung von Polizei, Gemeinde, Landes­straßen­behörde usw. ist auch weiterhin erforderlich. Die Entscheidung muss verhältnismäßig und für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sein.

Der gehaltene Vortrag (siehe beigefügte Präsentation) entspricht dem heutigen Gesetzesentwurf. Die tatsächlich in Kraft tretende Verordnung muss abgewartet werden, bis dahin findet die alte Straßenverkehrsordnung Anwendung. Wann dieses sein wird, kann nicht abgeschätzt werden. Die Berichterstattung in der Presse ist leider nicht differenziert genug, so dass in der Bevölkerung vielfach die Ansicht herrscht, es können ohne weitere Prüfung vor sämtlichen Kindergärten usw. jetzt 30er-Zonen eingerichtet werden.

Es folgt eine rege Diskussion im Ausschuss. Die Umsetzung der künftigen Verordnung in der Gemeinde Apen sollte, wo es möglich ist, bereits jetzt stattfinden. Nach Inkraft­treten des Gesetzes sollte der Ausschuss gemeinsam mit den Ortsvereinen nach potentiellen Gefahrenpunkten Ausschau halten. In diesem Zusammenhang wird auch der Ortseingang aus Richtung Westerstede mit dem zwingenden Wechsel des Fahrrad­weges angesprochen. Bei dem großen Verkehrsaufkommen auf der Hauptstraße und den gefahrenen Geschwindigkeiten ist dies nur unter Schwierigkeiten zu bewerk­stelligen. Als positives Beispiel für eine temporäre Anordnung wird die Hauptstraße in Detern im Bereich der dortigen Schule genannt.

Die Straßenverkehrsbehörde wird um Auskunft gebeten, warum im Ammerland äußerst selten Zebrastreifen angeordnet sind. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass vor Zebrastreifen gehalten werden muss. In Leer sind diese Fußgängerüberwege mit Beschilderung vorhanden.

Von der Straßenverkehrsbehörde wird mitgeteilt, dass diese nicht nur im Ammerland immer weniger werden. In verschiedenen Forschungen wurde festgestellt, dass Zebrastreifen eine „Scheinsicherheit“ suggerieren und dadurch erst Unfallschwerpunkte entstehen. Es gibt andere Möglichkeiten für eine sichere Straßenquerung, zum Beispiel Fußgänger-Lichtsignal­anlagen oder Querungshilfen.

Die Straßenverkehrsbehörde betont nochmals, dass keine Schulwege mit der neuen Regelung abgesichert werden können, sondern nur Einrichtungen mit entsprechenden Gefahrenpunkten. Es muss jeweils eine Einzelfallentscheidung bleiben. Dies gilt auch für das Schulzentrum bzw. Kindergarten in Apen, welche zum Teil an Gemeindestraßen liegen.

Die Verwaltung erklärt, dass nicht pauschal für sämtliche Schulen, Kindergärten usw. eine 30er-Zone beantragt werden kann. Es wird vorgeschlagen, den Beschluss um die evtl. Erstellung eines kostenintensiven Verkehrskonzeptes für einzelne Ortsteile zu erweitern, wobei die Notwendigkeit von den Fraktionen festgestellt werden sollte.

Vom Ausschuss wird darauf verwiesen, dass ein solches Konzept später auch umgesetzt werden muss, nur mit der Aufstellung allein ist es nicht getan. Es gibt weitere Unfallschwerpunkte in der Gemeinde, zum Beispiel die Landesstraße von Godensholt nach Edewecht. Der Landkreis sollte vermehrt Kontrollen durchführen, das eingenom­mene Geld kommt der Verkehrssicherheit wieder zugute.

Anmerkung der Verwaltung:

Für weitere Maßnahmen wird ggfs. ein kostenintensives komplettes Verkehrskonzept für einzelne Ortsteile notwendig. Die Fraktionen werden gebeten, hierzu eine Willensbildung herbeizuführen und der Verwaltung mitzuteilen, ob dieses erfolgen soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0