Es wird darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Streichenstraße für die Schulwegsicherheit von Vorteil ist, der Gefahrenpunkt liegt jedoch eher am Schulpadd beim Rondell sowie der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes. Hier sollte Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben werden.

Auf Anfrage, ob bei Kirchen auch eine 30-er Zone angeordnet werden kann, erklärt die Straßenverkehrsbehörde, dass Kirchen nicht zu den im Gesetzesentwurf genannten Objekten zählen.

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Die Wegnahme der Beete in der Schlehenstraße wird befürwortet. Die Aufpflasterungen dienen vor allem jungen Fahrern dazu, mit ihren Autos „abzuheben“. Drempel sind nicht mehr zeitgemäß. Fahrer von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen würden sich ebenfalls über die Wegnahme freuen. Die Geschwindigkeit wird nicht eingehalten, die Polizei sollte Kontrollen vornehmen.

Dem wird entgegengehalten, dass ohne die Schwellen schneller gefahren wird und dadurch eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer, z.B. Kinder, entsteht. Die Drempel können angeglichen werden, müssen aber bleiben.

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Des Weiteren wird nachgefragt, wann die Kleine Mühlenstraße erneuert wird.

Die Verwaltung teilt mit, dass die Maßnahme bisher im Haushalt nicht vorgesehen ist. In der Gemeinde Apen ist eine Vielzahl von Straßen sanierungsbedürftig.