Die Verwaltung teilt mit, dass im Wege- und Gewässerplan der Flurbereinigung Tange die Deichstraße entlang des Barßeler Tiefs z.T. nicht aufgenommen wurde, soweit es sich hierbei zum Teil um einen gewidmeten Deich handelt. Bei einem Gespräch mit Vertretern des Leda-Jümme-Verbandes, der Flurbereinigungsbehörde und dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde die Gemeinde Apen aufgefordert, die Deichstraße auszubauen. Das Nds. Umwelt­ministerium würde für die erforderliche Bestickhöhe als Deich sorgen. Eine Verbindung von Geldern aus der Flurbereinigung und aus dem Küstenschutz ist lt. Aussage der Flurbereinigungsbehörde rechtlich nicht möglich.

Die Gemeinde hat bei diesem Gespräch entschieden abgelehnt, die Deichstraße mit gemeindlichen Mitteln auszubauen, da es sich hier um ein Flurbereinigungsgebiet handelt. Anhand einer Präsentation wird gezeigt, welche Strecken des Deiches gleichzeitig gewidmete Straßen sind und wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Von Bucksande steht die Deichstraße bis nach dem sog. Vogelteich im Eigentum der Gemeinde und ist in Teilabschnitten gleichzeitig gewidmeter Deich und gewidmete Gemeindestraße. Das nächste Teilstück der Deichstraße bis zum Pumpwerk ist kein Deich mehr. Der gewidmete Sommerdeich entlang des Tiefs steht im Eigentum des Leda-Jümme-Verbandes. Dieser besitzt ebenfalls nicht die erforderliche Bestickhöhe. Ab dem Pumpwerk gehören ca. 100 m der Deichstraße der Gemeinde, der Rest liegt im Eigentum des Leda-Jümme-Verbandes.

Nunmehr wird vom NLWKN überlegt, die Deichstraße wieder herzustellen. In einem Gespräch am 25.04.2016 in Norden sollen beim NLWKN die zur Verfügung stehenden Ausbauvarianten besprochen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung aussieht.

Anschließend ist eine Entscheidung durch die Flurbereinigungsbehörde herbeizuführen, was mit dem Bereich der Deichstraße von der Straße Am Ebenkamp bis Bucksande geschehen soll. Auch dieser Abschnitt ist in einem schlechten Zustand und müsste saniert werden.

Der Deichweg entlang des Nordloh-Kanals ist von der Einmündung Turmstraße bis zur Nordloher Dorfstraße im Wege- und Gewässerplan der Flurbereinigung Tange enthalten. Auch hier besteht die Situation, dass der Deich gleichzeitig als Gemeinde­straße gewidmet ist. Die Bestickhöhe müsste hier ebenfalls angepasst werden. Sollte dieses geschehen, werden die vorhandenen Bäume entfernt werden müssen. Auch hier gilt, dass Küstenschutz- und Flurbereinigungsmittel nicht vermischt werden dürfen. Die Thematik wird ebenfalls am 25.04.2016 beim NLWKN besprochen.