Fachbereichsleiter (FBL) Kock trägt den Verwaltungsbericht vor.

 

Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz:

Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu geregelt. Nach der bisherigen Gesetzeslage waren juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig und somit umsatzsteuerpflichtig. In Apen bedeutete dies, dass bisher nur das Freibad unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig war. Im Zuge der Steueränderung wurde der § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführt. Nach dieser Vorschrift soll jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage als unternehmerisch eingestuft werden. Dies kann dazu führen, dass die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer künftig beispielsweise in den Mensen oder bei der Vermietung und Verpachtung von gemeindeeigenen Liegenschaften entsteht. Die Vorschrift tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Es ist jedoch möglich, die alte Regelung bis zum 31.12.2020 weiter anzuwenden, wenn ein entsprechender Antrag bei der Finanzverwaltung gestellt wurde (Übergangsregelung). Die Verwaltung wird mit externer Hilfe die Anwendungsbereiche des § 2b UStG aufdecken und ermitteln, inwieweit es sinnvoll ist, von der oben beschriebenen Übergangsregelung Gebrauch zu machen.

 

Wesentliche Produkte:

Seitens der Verwaltung wurden mögliche Ziele zu den wesentlichen Produkten  ausgearbeitet. Die Vorstellung der Vorschläge sowie die Erarbeitung der dazugehörigen Maßnahmen und Kennzahlen sollen in einer separaten Sitzung des Arbeitskreises „wesentliche Produkte“ erfolgen.

 

AM Bruns erkundigt sich, ob die Erarbeitung der Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zu den wesentlichen Produkten aufgrund des derzeitigen Personalengpasses im Fachbereich Innere Dienste und Finanzen aufgeschoben werden kann.

 

FBL Kock erläutert, dass die Bestimmung von Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Es ist daher notwendig, diese im Rahmen des Arbeitskreises weiter auszuarbeiten.

 

Mitgliederversammlung der Deutschen Fehnroute:

Am 16.03.2016 fand die Mitgliederversammlung der Deutschen Fehnroute statt. Teil der Tagesordnung war u.a. ein Sachstandsbericht zur Filmproduktion „Deutsche Fehnroute“. Der 30-minütige Film wurde in vier Etappen gedreht. Die ersten beiden Etappen sind bereits produziert und wurden im Zuge der Mitgliederversammlung vorgestellt. Der Film wird durch einen ca. zweiminütigen Clip über die Gemeinde Apen eröffnet. Die touristischen Sehenswürdigkeiten wurden gut in Szene gesetzt und vermitteln dem Betrachter einen schönen Überblick über die Gemeinde Apen.

 

Anerkennungsverfahren der Gemeinde Apen als Ausflugsort:

Im Anerkennungsverfahren der Gemeinde Apen als Ausflugsort wurde der Antrag mittlerweile zurückgezogen. Mangels gesetzlicher Grundlage wurde der vorliegende Antrag eines Gewerbetreibenden auf Zulassung eines weiteren verkaufsoffenen Sonntages von der Gemeinde Apen abgelehnt. Ein Klageverfahren des Gewerbetreibenden gegen die Gemeinde Apen wurde daraufhin eröffnet.

 

Kunstort Holtgast:

Das für das Vorhaben „Kunstort Holtgast“ angedachte Grundstück wurde mittlerweile weiterveräußert. Ob das Vorhaben trotzdem umgesetzt wird, ist nicht bekannt.