Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


EGR Schubert erläutert anhand der anliegenden Präsentation die Betriebsabrechnung der Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2015.

 

AM Bruns fragt an, ob derzeit Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Zwischenzählermeldungen erhoben werden.

 

EGR Schubert gibt an, dass die Gemeinde keine Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Zwischenzählermeldungen erheben kann, da keine Ermächtigung in Form einer Satzung vorliegt. Lediglich die Verwaltungskosten für die reguläre Bescheiderstellung werden geltend gemacht und in der Betriebsabrechnung berücksichtigt.

 

AM Schwarting ist der Meinung, dass die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Zwischenzählermeldungen aufgrund des geringen Arbeitsaufwandes eher niedrig ausfallen würden.

 

AM Tammen entgegnet, dass die Erhebung von Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Zwischenzählermeldungen eventuell bewirken würde, dass nicht mehr so viele Kleinstmengen zur Absetzung gemeldet werden.