EGR Schubert berichtet, dass seitens der Kämmerei eine Nachkalkulation der Gebühren des Friedhofes stattgefunden hat. Das Jahr 2014 weist eine Unterdeckung aus. Letztmalig wurde eine Unterdeckung für das Jahr 2010 festgestellt. Um die weitere Entwicklung einschätzen zu können, soll vorab das Jahr 2015 nachkalkuliert werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für das Jahr 2015 wird dem Ausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2016 vorgestellt.

 

AM Meyer erkundigt sich, wodurch die Unterdeckung im Jahr 2014 entstanden ist.

 

EGR Schubert antwortet, dass keine größeren Gerätschaften oder ähnliches angeschafft wurden. Auffällig ist jedoch eine deutliche Aufwandssteigerung im Bereich der Friedhofsunterhaltung.

 

BM Huber macht deutlich, dass man den Friedhofsverein weiterhin begleiten muss. Das Ziel muss es sein, die Aufwendungen zu analysieren und gegebenenfalls Einsparungspotenzial aufzuzeigen. Eine Erhöhung der Gebühren soll möglichst nicht erfolgen.

 

EGR Schubert berichtet, dass eine Anfrage des Friedhofsvereins Augustfehn eingegangen ist. Der Friedhofsverein fragt an, ob generelle Einwände gegen die Einrichtung eines Kleintierfriedhofes bestehen. Sie macht deutlich, dass im Falle eines Antrages ein großes Genehmigungsverfahren notwendig wäre. Aufgrund des personellen Engpasses ist die fachliche Prüfung durch den Fachbereich Innere Dienste und Finanzen zurzeit nicht möglich.

 

AM Orth ist der Meinung, dass für die Einrichtung eines Kleintierfriedhofes die örtlichen Gegebenheiten auf dem Friedhofsgelände gegeben sein müssen. Man muss diese beiden Friedhofsarten räumlich voneinander trennen.

 

AM Meyer betont, dass die generelle Idee zur Einrichtung eines Kleintierfriedhofes gut ist. Seitens des Friedhofvereines müsste jedoch ein Konzept entworfen werden, aus dem die Eckpunkte der Finanzierung hervorgehen.

 

AM Schwarting fügt an, dass viele Personen ihre Tiere als vollwertige Familienmitglieder ansehen. Sie macht aber ebenfalls deutlich, dass eine gewisse räumliche Distanz zwischen einem Kleintierfriedhof und einem regulären Friedhof gegeben sein muss. Sie macht außerdem deutlich, dass gewisse Regularien, wie z.B. die Nachfolgeregelung der Grabpflege bei Haustiergräbern wenn das Herrchen verstirbt, geregelt werden müssen.

 

AM Meyer fragt an, welche Bestattungsmöglichkeiten Haustierhaltern momentan beim Versterben des Haustieres zur Verfügung stehen.

 

AV Dr. Habben antwortet, dass es generell möglich ist, kleinere Haustiere auf dem eigenen Grundstück beizusetzen. Wenn dies nicht gewünscht ist oder kein eigenes Grundstück vorhanden ist, bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Zuführung des Haustieres zur Tierkörperbeseitigung

2. Beauftragung eines Bestattungsinstitutes für Haustiere

3. Nutzung der bisher vorhandenen Kleintierfriedhöfe in der Umgebung

 

BM Huber vertritt ebenfalls die Meinung, dass die Idee zur Einrichtung eines Kleintierfriedhofes gut ist. Man muss allerdings bedenken, dass es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe handelt. Da die Erfüllung der Pflichtaufgaben sehr arbeitsintensiv ist, muss überlegt werden, inwieweit die zusätzliche Arbeitsbelastung durch neue freiwillige Aufgaben bewältigt werden kann.

 

AM Hasselhorst lobt die Arbeit, die durch den Friedhofsverein Augustfehn geleistet wird. Er mahnt jedoch an, dass der Friedhofsverein nicht nur die zusätzlichen Erlöse sehen darf, die durch die Einrichtung eines Kleintierfriedhofes entstehen, sondern auch die damit verbundenen Aufwendungen.

 

BM Huber verweist nochmals auf den Einwand von EGR Schubert hinsichtlich des personellen Engpasses im Fachbereich Innere Dienste und Finanzen. Eine fachliche Prüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung eines Kleintierfriedhofes kann aus diesem Grund zurzeit nicht erfolgen.

 

BM Huber fasst zusammen, dass der Ausschuss der Meinung ist, dass die Idee zur Einrichtung eines Kleintierfriedhofes gut ist. Man ist sich aber einig, dass eine strikte räumliche Trennung vom eigentlichen Friedhof und den Aufgaben des Vereins erfolgen muss. Eine fachliche Prüfung, an welchem Ort und unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung eines Kleintierfriedhofes möglich ist, wäre momentan personell nicht zu bewerkstelligen.

 

 AM Brand erkundigt sich nach der Anzahl der momentan betriebenen Pflanzenkläranlagen in der Gemeinde Apen.

 

BM Huber erläutert, dass die genaue Anzahl der momentan betriebenen Pflanzenkläranlagen bei Herrn Hobbiebrunken vom Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft des Landkreises Ammerland erfragt werden kann.

 

AM Tammen berichtet, dass Vertreter unserer polnischen Partnergemeinde Gizalki in der Zeit vom 19.05. bis 23.05.2016 zu Gast in der Gemeinde Apen sind. Nach dem vergangenen politischen Rechtsdruck war nicht sicher, inwieweit die Partnerschaft zwischen den Gemeinden Apen und Gizalki aufrechterhalten werden konnte. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Partnerschaft nicht gelitten hat.