Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die 56. Flächen­nutzungs­planänderung der Gemeinde Apen – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 – Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – mit einem allgemeinen Wohngebiet, Grünflächen und Flächen für die Regenrückhaltung. Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.06.2016 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1  BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


Die Verwaltung berichtet, dass am 25.04.2016 ein Anliegerforum in der Pausenhalle der Oberschule in Augustfehn I stattgefunden hat. Das große Interesse an dieser Planung in der Bevölkerung zeigte sich in der Anzahl der Erschienenen und den geäußerten Anregungen. Die Anregungen und Wünsche werden – soweit möglich – in der Planung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH Oldenburg (NLG) zeigt anhand einer Präsentation den zu beplanenden Bereich mit der umgebenden Infrastruktur. Durch diese Planung wird ein neuer Siedlungsrand bis zur Burgstraße geschaffen. Eine Vernetzung des östlichen Außenbereichs erfolgt durch Gehölzstreifen und der Anlegung von Regenrückhaltebecken.

Im Anliegerforum wurde ein Verkehrskonzept vorgestellt mit verschiedenen Straßen­anbindungen nach Westen zur Stahlwerkstraße und Am Kanal, nach Süden zum Bahnweg und nach Osten an die Burgstraße. Die vorhandenen Siedlungsstraßen Kastanien-, Linden- und Heidestraße sollen  nur eine untergeordnete Rolle bei der Vernetzung der Straßen spielen. Nach Norden zum bestehenden Wohnpark am August­fehn-Kanal erfolgt eine fußläufige Anbindung. PKW-Verkehr wird hier nicht angebunden.

Bei der Aufstellung des Verkehrskonzeptes sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel Standort der Brücke, abschnittsweise Erschließung, Standort des Rückhaltebeckens usw. Im Anliegerforum wurde der Wunsch geäußert, die neue Brücke weiter nach Norden in Richtung Kirche zu verschieben, um die Verkehrs­situation auf der Stahlwerkstraße insbesondere bei den langen Schließzeiten des Bahnüberganges zu entschärfen. Die überarbeitete Version zeigt den Standort der neuen Brücke in Höhe der Kirche auf einer unbebauten Parzelle südlich des Entwässerungs­grabens. So entsteht keine Kreuzungssituation. Zur Erschließung des Geländes ist der Brückenneubau erforderlich, so dass dieser auch Gegenstand des ersten Bauabschnittes sein wird.

Im Anliegerforum wurde auf die fehlenden Parkplätze bei der Kirche verwiesen. Möglich wäre die Anlegung eines Parkbereichs neben der neuen Brücke, welcher von den Kirchenbesuchern mit genutzt werden könnte.

Die vorhandene Barre-Brücke wird durch eine neue Fußgängerbrücke ersetzt, da die Brücke abgängig ist und der Pkw-Verkehr einen Unfallschwerpunkt bilden würde. Um die Straße Am Kanal durch den zur neuen Brücke fließenden Verkehr nicht unnötig zu belasten, ist angedacht, in der Mitte des Baugebietes eine Haupterschließungs­straße mit breiter Achse und entsprechenden Nebenanlagen vorzusehen, welche den Siedlungs­verkehr zur Brücke aufnehmen kann.

Um hier Schleichverkehre quer durch das Baugebiet zu verhindern, soll die Achse durch Verschwenkungen, Versatze und Einengungen unattraktiv für den Durchgangsverkehr werden. Im nördlichen Bereich der Burgstraße könnte mit einer Sackgasse ein kleineres Quartier angeschlossen werden.

Für die Regenrückhaltung sind Flächen vorgesehen. Wie das Rückhaltebecken letztlich aussehen wird, wird sich nach weiteren Untersuchungen zeigen. Erforderlich sind noch Prüfungen der Bodenstrukturen und Berücksichtigung der Höhenlagen im Gelände. Die vorhandenen linearen Gehölzstrukturen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dadurch wird eine Auflockerung der Bebauung erreicht. Bevor diese Arbeiten jedoch in Auftrag gegeben werden, soll zunächst die politische Entscheidung zur Planung abgewartet werden.

Vom Ausschuss wird die ökonomische Planung an dieser Stelle begrüßt. Es handelt sich um eine Abrundung der Wohnbebauung nach Osten, wobei die umgebende Infrastruktur genutzt werden kann. Gewarnt wird vor der Schaffung von „Mausefallenquartieren“ mit nur einem Ausweg. Der mittleren breiten Straße kommt eine große Bedeutung zu, aus diesem Grunde sollte der erste Bauabschnitt Brücke und Haupterschließungsstraße enthalten. Erst danach sollte der Abriss der Barre-Brücke erfolgen. Die Gehölzstreifen sollten nicht festgesetzt werden, da sich hierdurch später Schwierigkeiten bei der Grundstücks­veräußerung ergeben könnten.

Die NLG erklärt, dass mindestens zwei Anbindungen an die Burgstraße, eine an den Bahnweg und je eine an die Straße Am Kanal und an die Stahlwerkstraße vorgesehen sind. Hinzu kommen die fuß- und radläufigen Verbindungen zwischen den Wohn­gebieten und die untergeordneten Anbindungen an vorhandene Siedlungsstraßen. Entlang des Bahnweges werden Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf das benachbarte Gewerbegebiet und die Bahnlinie erfolgen müssen. Diese dürfen nicht durch zu viele Anbindungen wieder durchstochen werden.

Die Gehölzstreifen könnten nach Ansicht der NLG festgesetzt werden, ohne dass sie bei der Kompensation angerechnet werden. Dadurch ist später eine Reduzierung leichter möglich. Zur Gliederung des Gebietes sind die Gehölze von Vorteil.

Zurzeit sind Bauplätze aufgrund der guten Konjunktur stark gefragt. In erster Linie sollten sich die Hauptorte entwickeln, da hier die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Vom Ausschuss wird die Bitte ausgesprochen, auch in den übrigen Gemeindeteilen Wohngrundstücke vorzuhalten, um jungen Familien die Möglichkeit zu geben, in ihrem Heimatdorf zu bleiben. Die Burgstraße kann aufgrund ihres baulichen Zustandes nur geringe Verkehrsmengen aufnehmen, ein Durchgangsverkehr zur Stahlwerkstraße muss verhindert werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass erstmals vor Beginn der Planung bereits eine Information der Bürger stattgefunden hat. Sie spricht ihren Dank für die sachliche Diskussion während des Anliegerforums aus. In der Zwischenzeit sind im Rathaus noch weitere schriftliche Anregungen von Bürgern eingegangen. In der heutigen Sitzung geht es darum, das zu beplanende Gebiet festzulegen und mit der Bauleitplanung zu beginnen. Die Wünsche aus dem Forum wurden bereits teilweise berücksichtigt, so ist der Standort der neuen Brücke nach Norden verlegt worden.

Der Wegfall der Barre-Brücke führt dazu, dass die Bewohner der Kastanien- und der Lindenstraße ebenfalls die neue Brücke nutzen müssen. Um die Straße Am Kanal verkehrlich nicht zu sehr zu belasten, wäre es wünschenswert, wenn auch diese Bewohner die Haupterschließungsstraße als Zuwegung zur Brücke nehmen. Die gesamten Maßnahmen (neue Brücke über den Augustfehn-Kanal, Haupterschließungs­straße, Ersatz der Barre-Brücke durch Fußgängerbrücke, Schaffung von Regenrück­haltebecken) müssen durch den Bauplatzverkauf refinanziert werden.

Während des Forums wurde darum gebeten, entlang der bestehenden Bebauung nur Einfamilienhäuser vorzusehen und keine Wohnblocks. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, entlang der Haupterschließungsachse Mehrfamilien­häuser bzw. Mietwohnraum einzuplanen. So könnten bezahlbare Single- und Seniorenwohnungen angeboten werden.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass seniorengerechtes Wohnen auch ein Thema bei den Einfamilienhäusern sein und dies bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Auch wäre ein rollator- bzw. rollstuhlgerechter Ausbau der Erschließungsstraßen ohne Barrieren von großem Vorteil.

AV Reil schlägt vor, vor der Beschlussfassung die Einwohnerfragestunde durchzuführen. Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu.

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Einwohnerfragestunde:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bahnübergang im Zuge der Burgstraße nicht auf die Aufnahme von größeren Verkehrsmengen ausgebaut ist. Der Autoverkehr sollte stattdessen in Richtung Uplengener Straße geführt werden.

Vom Ausschuss wird auf die breite Erschließungsstraße im Baugebiet verwiesen, über welche die Verkehrsströme zur Brücke und anschließend auf die Kreisstraße 114 Stahlwerkstraße geleitet werden. Sollte der Verkehr zur Uplengener Straße geführt werden, wäre ein kostenintensiver Ausbau der Burgstraße erforderlich. Zudem wäre durch die dort vorhandenen Moorflächen ein Ausbau kaum zu realisieren. Ein Ausbau der Burgstraße vom Recyclinghof bis zur Hauptstraße wird in den nächsten Jahren ein Thema werden. Zudem sollte bedacht werden, dass sich der jetzige Schleichverkehr über den Bahnweg durch den Wegfall der Barre-Brücke erheblich reduzieren wird.

Von Bürgern werden die sehr langen Schließzeiten der Bahnschranken aufgeführt. Es wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Gemeinde auf die Bahn einwirken kann, hier eine Änderung zu erwirken. Teilweise sind Wartezeiten bis zu 10 Minuten zu beobachten.

Die Verwaltung erläutert, dass die Bahn ihren Verkehr den Bedürfnissen der Gemeinde voranstellt. Der Einfluss der Gemeinde ist nur sehr gering. Im Bahnhof Augustfehn erfolgt ein Begegnungsverkehr. Die Züge könnten bei der geringen Länge des Bahnhaltepunktes Augustfehn „durchrutschen“. Aus diesem Grunde müssen die Schranken geschlossen bleiben, bis beide Züge abgefahren sind.

Die NLG erklärt auf Anfrage, dass die verkehrliche Anbindung der Heidestraße zur Hauptachse nur eine fußläufige ist. Ob das gesamte Baugebiet als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden kann, müssen weitere Untersuchungen zeigen, da entlang des Bahnweges Emissionen von der Bahnstrecke und aus dem Gewerbegebiet zu erwarten sind.

Von einem Bürger werden der Verwaltung eine Foto-CD sowie ein Video von dem Rückstau auf der Stahlwerkstraße während der Schrankenschließzeiten ausgehändigt.

Des Weiteren wird nachgefragt, in welchem Zustand sich die Barre-Brücke befindet. Zurzeit läuft der Pkw-Verkehr über diese Brücke. Die Klefer-Brücke wurde ebenfalls erhalten und zu einer Fußgängerbrücke umfunktioniert.

Die Verwaltung teilt mit, dass der vom Bauhof zu betreibende Unterhaltungsaufwand für die Klefer-Brücke sehr hoch ist. Eine neue Brücke benötigt keine große Unterhaltung. Auch die Klefer-Brücke soll zu gegebener Zeit durch eine neue Fußgängerbrücke ersetzt werden. Die Barre-Brücke befindet sich in keinem guten Zustand, darf jedoch derzeit noch für den Pkw-Verkehr genutzt werden.

Wann mit der Erschließung begonnen und wie diese aussehen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Zunächst muss die Bauleitplanung durchgeführt und diese rechtskräftig veröffentlicht werden. Sofern die Bauleitplanung ohne große Schwierig­keiten verläuft, muss hierfür mit einer Planzeit von ca. einem Jahr gerechnet werden. Erst nach Vorliegen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans kann mit der Erschließungs­planung begonnen werden. Um die Gemeindestraße Am Kanal möglichst wenig zu belasten, soll die neue Brücke mit dem ersten Bauabschnitt errichtet werden.

Auf Anfrage teilt die NLG mit, dass der angedachte Parkbereich bei der neuen Brücke zurzeit nur eine Idee darstellt und noch offene Fragen in Bezug auf Abstände zum Gewässer, Räumstreifen etc. geklärt werden müssen.

Von anwesenden Bürgern wird der Verwaltung Dank ausgesprochen für die frühe Einbeziehung der Anwohner in die Planung. Soweit möglich, sollte öffentliches Grün erhalten bleiben, um lebenswertes Wohnen zu ermöglichen. Auch zwischen der neuen Brücke und der vorhandenen Bebauung sollten die Gehölze stehen bleiben, um hierdurch Lärmschutz zu erhalten.

Bei der Barre-Brücke würde ein Kreisverkehr die verkehrliche Situation entschärfen. Sofern die Brücke mit 3 to Gewichtsbeschränkung saniert würde, könnte der Autoverkehr weiterhin über die Brücke fahren. Der Neubau einer Fußgängerbrücke verursacht ebenfalls Kosten. Von der Gemeinde wird für die neuen Bauflächen ein Infrastrukturzuschlag erhoben. Dieses Geld sollte wieder für derartige Investitionen genutzt werden.

Durch die Verkehrsführung zur Stahlwerkstraße wird die gesamte Kaufkraft aus dem neuen Baugebiet nach Augustfehn geführt. Eine frühere Planvision sah vor, den Verkehr über Bahnweg und Burgstraße zum Teil nach Apen fahren zu lassen, damit beide Orte Nutzen aus der zusätzlichen Kaufkraft ziehen können.

Weiter wird von Anwesenden darauf hingewiesen, dass der vorhandene Birken- und Erlenbestand an niedrig gelegenen Stellen wächst. Bei einem Auffüllen des Geländes werden diese Gehölze im Wasser stehen.

AV Reil schließt mit einem Dank für die rege Teilnahme die Einwohnerfragestunde.

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Anschließend lässt AV Reil über den Beschlussvorschlag abstimmen.