Sitzung: 17.05.2016 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88, 4. Änderung
– Augustfehn II, Schultze-Fimmen-Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Abs. 2 Ziff. 2 und 3, um die Straßenführung sowie die
Grabenfläche auf die vorliegenden Eigentumsgrenzen abzustellen. Der
betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen
gegeben.
Von der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (sog. Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Ebenfalls wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2
Abs. 4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.06.2016
beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, ist inzwischen rechtsverbindlich veröffentlicht worden. Nach Beginn der Bauarbeiten zur Verlängerung der Schultze-Fimmen-Straße wurde festgestellt, dass durch einen Vermessungsfehler Teile des Grabens bzw. der Erschließungsstraße auf dem benachbarten Firmengelände liegen.
Damit Bebauungsplan und tatsächliche Grenzführung übereinstimmen, ist eine Verschiebung von Graben und Erschließungsstraße in südöstlicher Richtung erforderlich. Die textlichen Festsetzungen des neuen Bebauungsplans sind identisch mit denen des Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung.