Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88, 4. Änderung – Augustfehn II, Schultze-Fimmen-Straße – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3, um die Straßen­führung sowie die Grabenfläche auf die vorliegenden Eigen­tumsgrenzen abzustellen. Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellung­nahme innerhalb von 14 Tagen gegeben.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (sog. Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Ebenfalls wird von einer Umwelt­prüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungs­ausschusses vom 07.06.2016 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan Nr. 88, 3. Änderung, ist inzwischen rechtsverbindlich veröffentlicht worden. Nach Beginn der Bauarbeiten zur Verlängerung der Schultze-Fimmen-Straße wurde festgestellt, dass durch einen Ver­mes­sungs­fehler Teile des Grabens bzw. der Erschließungsstraße auf dem benach­barten Firmengelände liegen.

Damit Bebauungsplan und tatsächliche Grenzführung übereinstimmen, ist eine Verschiebung von Graben und Erschließungsstraße in südöstlicher Richtung erforderlich. Die textlichen Festsetzungen des neuen Bebauungsplans sind identisch mit denen des Bebauungsplans Nr. 88, 3. Änderung.