Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund der §§ 8 und 9 i.V.m. § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 14.06.2016 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Rechtsstellung

 

  1. Der Rat der Gemeinde Apen beruft eine Gleichstellungsbeauftragte, die ehrenamtlich tätig ist.

 

  1. Die Vorschriften der § 8 und 9 NKomVG gelten unmittelbar.

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Apen vom 05. Juli 2005“ außer Kraft.