Sitzung: 14.06.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 8 und 9 i.V.m. § 10 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der
zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am
14.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Rechtsstellung
- Der Rat der Gemeinde Apen beruft eine
Gleichstellungsbeauftragte, die ehrenamtlich tätig ist.
- Die Vorschriften der § 8 und 9 NKomVG
gelten unmittelbar.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung
über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Apen vom
05. Juli 2005“ außer Kraft.