Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Planzeichnung des Flächennutzungsplans, in der alle durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Berichtigungen in den Fällen des § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB dargestellt sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan in der Fassung, den er durch die vom Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossenen 43. Änderung erreicht hat, neu bekannt zu machen.

 


Herr Janßen von der NWP GmbH Oldenburg erläutert eine Powerpoint-Präsentation.

 

Er stellt fest, dass die Gemeinde Apen die 2. Gemeinde sei, die sich den Schritt der Digitalisierung leiste. Die Öffentlichkeit habe grundsätzlich keinen Anspruch auf Planung. 1995 sei der Grundplan erstellt worden. Nun habe eine technische Überarbeitung unter Einbeziehung aller bisherigen Änderungen stattgefunden. Der vorliegende Plan sei nahezu parzellenscharf.

 

AM Habben erscheint um 17.49 Uhr und nimmt an dem Rest der Sitzung teil. Vertreterin RM Janßen nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Der Ausschuss erkundigt sich, ob der digitale Plan zukünftig online verfügbar sein. Die Verwaltung teilt mit, dass lediglich eine öffentliche Bekanntmachung stattfinde. Ein öffentliches „Internet-Tool“ sei nicht vorgesehen. Der Flächennutzungsplan habe keine direkte Außenwirkung. Hierfür sei in jedem Fall eine weitere Planung über den Erlass von Bebauungsplänen notwendig.

 

Aus der Mitte des Ausschusses wird die Auffassung vertreten, die Öffentlichkeit müsse auf die digitalen Pläne zugreifen können. Die Planungshoheit liege dadurch auch weiterhin bei der Gemeinde. Ein solcher Zugriff könne nach Aussage der Verwaltung auch die Öffentlichkeit verwirren. Besser sei eine Einsichtnahme mit gleichzeitiger Beratung. Es stelle sich zudem die Frage, welcher Stand veröffentlicht werden solle. Man wolle durch die Nichtveröffentlichung keine Transparenz verhindern, sondern qualitativ hochwertige Beratungen im direkten Kontakt durchführen.

 

AV Reil bittet um Prüfung und Ausführungen hierzu im Protokoll.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es ist aktuell für jeden Internetnutzer möglich, die Bebauungspläne der Gemeinde Apen online einzusehen. Hierfür muss unter www.apen.de unter der Rubrik „Politik & Verwaltung“ links „Bebauungsplan-Auskunft“ ausgewählt und der Hyperlink „Zum Bürgerportal Bebauungsplan-Auskunft des Landkreises Ammerland“ angeklickt werden. In dem Portal nach einem Hineinzoomen über das „Blitz-Symbol“ der aktuelle Bebauungsplan auswählbar.

 

Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans in gleicher oder ähnlicher Form wird geprüft.