Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) des Bebauungsplans Nr. 113 – Apen, Hornskamp – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeindesrates am 27.09.2016  beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 113 – Apen, Hornskamp – vorgebrachten Anregun­gen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2016 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 113 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 113 öffentlich bekannt zu machen.


AM Hasselhorst verlässt die Runde zu TOP 7 und 8 und weist den Protokollführer hierauf hin.

 

Bezüglich des Inhalts wird auf TOP 7 verwiesen.

 

Die Verwaltung erläutert den Beschlussvorschlag. Dieser wurde ergänzt. Aus formellen Gründen sei diese Erweiterung notwendig.