Eine Einwohnerin erkundigt sich nach einer möglichen Bepflanzung des im südwestlichen Bereich des Baugebiets Hornskamp vorgesehenen Lärmschutzwalls.

 

Frau Meyer von der NLG Oldenburg weist darauf hin, dass eine solche Bepflanzung lediglich einen subjektiven Schallschutz biete. Objektiv könne dieser nur durch die Aufschüttung eines entsprechend hohen Walls erreicht werden.