Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88, 4. Änderung – Augustfehn II, Schultze-Fimmen-Straße – vorgebrachten Anregun­gen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2016 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungs­ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde in vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 88, 4. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 88, 4. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage. GOAR Siems führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter aus.