Sitzung: 27.09.2016 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 88, 4. Änderung – Augustfehn II, Schultze-Fimmen-Straße –
vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2016 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe
zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde in
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2
a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 88, 4. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 88, 4. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage. GOAR Siems führt anhand einer Power-Point-Präsentation weiter aus.