Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß §
27 (22) UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bezüglich der
Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt
Westerstede abzugeben.
Fachbereichsleiter (FBL) Kock erläutert anhand einer Präsentation die Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts aufgrund der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) und die damit verbundene Notwendigkeit der Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 (22) UStG.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |