Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 (22) UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bezüglich der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt Westerstede abzugeben.

 


Fachbereichsleiter (FBL) Kock erläutert anhand einer  Präsentation die Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts aufgrund der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) und die damit verbundene Notwendigkeit der Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 (22) UStG. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0