Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.

Die Gebühr wird auf 3,25 €/m³ Abwasser festgesetzt.

Eine Satzungsänderung erübrigt sich.

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die Kalkulation der zentralen Abwasserbeseitigungsgebühr.

 

AM Schmidt begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, den Gebührensatz von 3,25 €/m³ Abwasser beizubehalten. Es ist wichtig, dass die Beschlüsse nachhaltig gefasst werden.

 

AM Harms weist darauf hin, dass die Überschüsse innerhalb von 3 Jahren zurückgegeben werden müssen.

 

EGR Schubert stimmt zu, allerdings werden die vorhandenen Überschüsse aus den Vorjahren genutzt, um Verluste in den Folgejahren auszugleichen und die Gebühr kontinuierlich zu halten.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine lange Kontinuität der Gebühr aus. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0