Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren im
Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.
Es ergeht folgende Satzungsänderung:
7.
Satzung
zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
für
die Beseitigung von Abwasser
aus
Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 5 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKOMVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226), §
149 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom
19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2015
(Nds GVBl. S. 307) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S.
41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.09.2015 (Nds. GVBl. S. 186) hat der
Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die
Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994
(Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt
geändert durch Satzung vom 18.12.2007 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland
Nr. 42 vom 21.12.2007, S. 200) wird wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 26,70 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2017 in Kraft.
Apen, den 13.12.2016
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)
EGR Schubert trägt anhand einer Präsentation die Kalkulation der Fäkalschlammgebühr für das Haushaltsjahr 2017 vor.
AM Albrecht hinterfragt die Aufteilung der Kapitalkosten.
EGR Schubert erläutert, dass die Aufteilung zwischen Kanalnetz und Kläranlage vorgenommen wird und nur die Kapitalkosten der Kläranlage dem Fäkalschlamm zuzurechnen sind.
AM Bruns merkt an, dass die Kosten für die Veröffentlichung einer Satzungsänderung teurer sein könnten als die zusätzlichen Erträge durch die Gebührenanhebung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |