Es wird dem Gemeinderat einstimmig vorgeschlagen:

 

Aufgrund der Genehmigung der IGS wird der formlose Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule konkretisiert. Dem Wunsch der Schulgremien entsprechend wird als Form der Beschulung die offene Ganztagsschule beantragt.

 

 


VA Siefert trägt die Sachlage anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 2) vor.

AM Albrecht fragt gegenüber Herrn Ringelberg an, wo die Vorteile der offenen Ganztagsschule gegenüber einer teilgebundenen liegen, ob ein Vorteil nur in der Anfangsphase der IGS bestünde und ob der Beschluss später auch revidiert werden könne.

 

Herr Ringelberg erläutert dazu, dass der Vorteil einer offenen Ganztagsschule darin liegt, dass diese den Schülern/innen und Eltern mehr Flexibilität einräumt. Schüler/innen sollen auch anderen Aktivitäten nachgehen können, wie Vereinssport, Musikschule, Konfirmandenunterricht u.ä. Der Schulvorstand hielt die offene Ganztagsschule für den besseren Weg. Der Elternrat wurde darüber informiert und die Schüler/innen wurden dazu befragt. Diese sprachen sich mit der Mehrheit für eine offene Ganztagsschule aus.

Aus organisatorischen Gründen wird aufgrund der größeren Vielfalt und Differenzierung voraussichtlich an einem Nachmittag Unterricht notwendig sein. Dies erfolgt je nach Bedarf.

Sollte nach ein paar Jahren festgestellt werden, dass die offene Ganztagsschule nicht mehr den Erwartungen oder Anforderungen entspricht, kann für die IGS die Schulform „teilgebundene Ganztagsschule“ beantragt werden.

 

AV Martz lässt abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0