Sitzung: 28.11.2016 Schulausschuss
Es wird dem
Gemeinderat einstimmig vorgeschlagen:
Aufgrund der Genehmigung der IGS wird der formlose Antrag auf
Einrichtung als Ganztagsschule konkretisiert. Dem Wunsch der Schulgremien
entsprechend wird als Form der Beschulung die offene Ganztagsschule beantragt.
VA
Siefert trägt die Sachlage anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 2)
vor.
AM
Albrecht fragt gegenüber Herrn Ringelberg an, wo die Vorteile der offenen
Ganztagsschule gegenüber einer teilgebundenen liegen, ob ein Vorteil nur in der
Anfangsphase der IGS bestünde und ob der Beschluss später auch revidiert werden
könne.
Herr
Ringelberg erläutert dazu, dass der Vorteil einer offenen Ganztagsschule darin
liegt, dass diese den Schülern/innen und Eltern mehr Flexibilität einräumt.
Schüler/innen sollen auch anderen Aktivitäten nachgehen können, wie
Vereinssport, Musikschule, Konfirmandenunterricht u.ä. Der Schulvorstand hielt
die offene Ganztagsschule für den besseren Weg. Der Elternrat wurde darüber
informiert und die Schüler/innen wurden dazu befragt. Diese sprachen sich mit
der Mehrheit für eine offene Ganztagsschule aus.
Aus
organisatorischen Gründen wird aufgrund der größeren Vielfalt und
Differenzierung voraussichtlich an einem Nachmittag Unterricht notwendig sein.
Dies erfolgt je nach Bedarf.
Sollte
nach ein paar Jahren festgestellt werden, dass die offene Ganztagsschule nicht
mehr den Erwartungen oder Anforderungen entspricht, kann für die IGS die
Schulform „teilgebundene Ganztagsschule“ beantragt werden.
AV
Martz lässt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |