Es wird dem Gemeinderat einstimmig vorgeschlagen:

 

Die Einstellung einer/eines Schulsozialarbeiterin/-arbeiters wird aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen des Landes Niedersachsen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt. Den Schulen wird anheim gestellt, bei einsprechenden Verhandlungsergebnissen einen neuen Antrag zu stellen.

 

 


VA Siefert erläutert die Sachlage anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 2).

 

AM Orth erklärt, dass die Schulen eine/n Schulsozialarbeiter/in durchaus benötigen, es müsse aber geklärt sein, wer die Kosten dafür trägt. Er stehe auf der Seite der Schulen, aber es sollte auf das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden gewartet werden.

 

VA Siefert gibt an, dass kein Zeitpunkt für eine Entscheidung feststeht.

 

AM Meyer stellt dar, dass man jetzt nicht eigenständig Einstellungen von Schulsozialarbeitern/innen vornehmen darf. Damit setzt man dem Land Niedersachsen ein falsches Zeichen, dass Kommunen sich in der Pflicht sähen und die Kosten aufbringen könnten.

 

AM Albrecht merkt weiter an, dass es notwendig ist, dass man sich mit der Landesschulbehörde darauf verständigt, dass wir die Einstellung von Schulsozialarbeitern/innen befürworten. Es muss nur die Frage geklärt werden, wer die Kosten trägt. Es sollte ein Zeichen an die Landesregierung gesetzt werden, dass die Schulen Bedarf haben.

 

AV Martz lässt abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0