Es wird dem Gemeinderat einstimmig vorgeschlagen:

 

Die Schulbezirkssatzung in der Fassung vom 21.10.2014 tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.

 

Die neue Satzung trifft zum 01.07.2017 in Kraft und lautet wie folgt:

 

 

Satzung über die Festlegung von Schulbezirken

in der Gemeinde Apen

 

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226) in Verbindung mit § 63 Absatz 2 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 03.03.1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226) hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Grundschule Apen

 

Zum Schulbezirk der Grundschule Apen in Apen gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 1) abgebildet ist.

 

 

§ 2

Janosch-Grundschule in Augustfehn I

 

Zum Schulbezirk der Janosch-Grundschule in Augustfehn I gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 2) abgebildet ist.

 

 

§ 3

Grundschule Nordloh

 

(1) Zum Schulbezirk der Grundschule Nordloh gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 3) abgebildet ist.

 

(2) Das Gebiet der gesamten Gemeinde Apen bildet den Schulbezirk für den Schulkindergarten an der Grundschule Nordloh.

 

§ 4

Integrierte Gesamtschule

 

(1) Das Gebiet der gesamten Gemeinde Apen bildet den Schulbezirk für die Integrierte Gesamtschule.

 

(2) Auswärtige Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden.

 

 

 

§ 5

Ausnahmen

 

Die in dieser Satzung getroffenen Änderungen der Schulbezirksgrenzen gelten nicht für die Schülerinnen und Schüler, die vor Inkrafttreten der Satzung die Schulen der Gemeinde Apen besuchen.

 

 

§ 6

Schulbezirkskarten

 

Die anliegenden Karten sind Bestandteil der Satzung. Detaillierte Karten zur genauen Zuordnung können im Rathaus der Gemeinde Apen eingesehen werden.

 

 

§ 7

Inkrafttreten

 

(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

(2) Die Schulbezirkssatzung in der Fassung vom 21.10.2014 tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.

 


 

Anlagen zur Satzung:

 

Anlage 1: 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2:

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 3:

 

 

 

3


VA Siefert erläutert die geplanten Änderungen der Schulbezirkssatzung anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 2).

 

Sie weist darauf hin, dass die Formulierung „..möglicherweise einzurichtende IGS...“ aus der Beschlussvorlage aufgrund der vorliegenden Genehmigung zwar überholt ist, die Schulbezirksatzung im Beschlussvorschlag aber die endgültigen Formulierungen enthält.

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0