Sitzung: 28.11.2016 Schulausschuss
Es wird dem Gemeinderat einstimmig vorgeschlagen:
Die Schulbezirkssatzung in der Fassung vom 21.10.2014 tritt
mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.
Die neue Satzung trifft zum 01.07.2017 in Kraft und lautet
wie folgt:
Satzung über die
Festlegung von Schulbezirken
in der Gemeinde Apen
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226) in Verbindung mit § 63
Absatz 2 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 03.03.1998 (Nds.
GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.10.2016
(Nds. GVBl. S. 226) hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am
13.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Grundschule Apen
Zum Schulbezirk der Grundschule Apen in Apen gehört der
Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 1) abgebildet ist.
§ 2
Janosch-Grundschule in Augustfehn I
Zum Schulbezirk der Janosch-Grundschule in Augustfehn I
gehört der Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 2) abgebildet ist.
§ 3
Grundschule Nordloh
(1) Zum Schulbezirk der Grundschule Nordloh gehört der
Bereich der Gemeinde Apen, der auf anliegender Karte (Anlage 3) abgebildet ist.
(2) Das Gebiet der gesamten Gemeinde Apen bildet den
Schulbezirk für den Schulkindergarten an der Grundschule Nordloh.
§ 4
Integrierte Gesamtschule
(1) Das Gebiet der gesamten Gemeinde Apen bildet den
Schulbezirk für die Integrierte Gesamtschule.
(2) Auswärtige Schülerinnen und Schüler können aufgenommen
werden.
§ 5
Ausnahmen
Die in dieser Satzung getroffenen Änderungen der
Schulbezirksgrenzen gelten nicht für die Schülerinnen und Schüler, die vor
Inkrafttreten der Satzung die Schulen der Gemeinde Apen besuchen.
§ 6
Schulbezirkskarten
Die anliegenden Karten sind Bestandteil der Satzung.
Detaillierte Karten zur genauen Zuordnung können im Rathaus der Gemeinde Apen
eingesehen werden.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
(2) Die Schulbezirkssatzung in der Fassung vom 21.10.2014
tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.
Anlagen zur
Satzung:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
VA Siefert erläutert die geplanten Änderungen der
Schulbezirkssatzung anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 2).
Sie weist darauf hin, dass die Formulierung „..möglicherweise
einzurichtende IGS...“ aus der Beschlussvorlage aufgrund der vorliegenden
Genehmigung zwar überholt ist, die Schulbezirksatzung im Beschlussvorschlag
aber die endgültigen Formulierungen enthält.
Es besteht kein Beratungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |