Der Arbeitskreis fasst folgenden Beschluss:

Der Dorfentwicklungsplan wird in der vorliegenden Form anerkannt und kann den Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung zugeleitet sowie für die Öffentlichkeit ausgelegt und bekannt gemacht werden. Anschließend wird der Dorfentwicklungsplan dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zru Beschlussfassung vorgelegt.

 


Bürgermeister Huber skizziert kurz den Weg von der Antragstellung zur Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm, über die Bürgerbeteiligung in den verschiedenen thematischen Arbeitskreisen bis hin zur Entwurfsfassung des Dorfentwicklungsplanes, der allen Arbeitskreismitgliedern vorliegt und über den beraten wird. Er begrüßt Herrn Spenthoff und Frau Smorra von der NLG und bittet um Vorstellung der Entwurfsfassung des Dorfentwicklungsplanes.

Herr Spenthoff stellt anhand der anliegenden Präsentation den Dorfentwicklungsplan vor und lädt zu einer Diskussion ein, um alle Anregungen und Änderungswünsche in den Plan einarbeiten zu können. Herr Spenthoff beginnt mit dem entwickelten Leitbild zur Dorfentwicklung, das allgemeingültig über dem Planwerk stehen und die Gemeinde Apen widerspiegeln soll. Arbeitskreismitglied Janssen findet das Leitbild passend und eindeutig. Arbeitskreismitglied Scheiwe findet die Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit der Gemeinde dort gut abgebildet, möchte aber den Passus „...ein natürlich lebenswertes Wohn-, Arbeits- und Erholungsumfeld…“ um den Bereich Bildung ergänzt wissen: „....ein natürlich lebenswertes Wohn-,Bildungs-, Arbeits- und Erholungsumfeld…“. Ratsfrau Brand findet es grundsätzlich für Außenstehende schwer nachvollziehbar, dass die politische Gemeinde „Apen“ heißt und es einen Ort „Apen“ gibt. Somit erachtet sie die Bezeichnung „Dorfregion Apen“ ebenfalls für irreführend. Herr Spenthoff führt aus, dass diese Terminologie im Dorferneuerungsprogramm gebräuchlich und feststehend ist.

Man verständigt sich allgemein auf das Leitbild nebst der Ergänzung.

Im nächsten Schritt spricht Herr Spenthoff die benannten prioritären Maßnahmen der einzelnen Themenfelder bzw. Arbeitskreise an:

 

„gesund versorgt„

 Frau Schubert erfragt, ob ebenfalls der barrierefreie Umbau in Privathaushalten förderfähig ist. Herr Spenthoff teilt mit, dass im privaten Sektor hierzu kein Förderansatz besteht.

Arbeitskreismitglied Scheiwe führt an, dass Sportstätten für Außenstehende und potenziell Zuziehende ein Spiegel der Gemeinde seien und wünsche sich, ebenfalls Sportstätten hier aufzunehmen. Herr Spenthoff führt an, dass Sporthallen im Plan mitaufgenommen sind und ergänzt die Liste um Sportstätten bzw. Sportplätze.

 

„Dorfgemeinschaft „

Die hier gelisteten Maßnahmen werden nicht ergänzt.

 

„lokale Wirtschaft“

Es entwickelt sich eine Diskussion zum Punkt „König/Königin zur grünen Woche“ in der man sich aber letztlich darauf verständigt, diesen Punkt in der Liste zu belassen, da dieses Thema nicht zwingend angegangen werden muß und somit nicht schädlich ist.

Bürgermeister Huber bittet, die Liste um den Punkt „passende Angebote für Wohnmobilisten“ zu ergänzen, was allgemeine Zustimmung findet.

 

„Kinder und Jugend“

Die hier gelisteten Maßnahmen werden nicht ergänzt.

 

Weiterhin werden die öffentlichen Maßnahmen für den Zeitraum 2017-2019 diskutiert. Die dort benannten Kosten sind rein fiktive Zahlen, denn bei der Erarbeitung konnte ein konkreter Kostenrahmen nicht ermittelt werden. Dies kann lediglich im Rahmen der Antragstellung erfolgen. Dennoch wird mit Blick auf eine annähernd nachvollziehbare Kostenplanung vorgeschlagen, die Kostenansätze für die Ortseingangsschilder (60.000€) und den barrierefreien Anschluss des Pflegbutler (20.000€) zu tauschen.

Arbeitskreismitglied Meyer fragt nach, inwieweit die Kostenansätze bindend sind vor dem Hintergrund allgemeiner Preissteigerung. Herr Spenthoff entgegnet, dass diese nicht bindend sind, sondern bei Beantragung durch drei Kostenvoranschläge nachvollziehbar dargelegt werden. Diese Kostenvoranschläge spiegeln dann den aktuellen Preis wider. Im Kostenvoranschlag hingegen benannte Sammelposten (sonstige Kosten) würden nicht berücksichtigt. Herr Spenthoff weist noch einmal darauf hin, dass Auftragsvergabe gleich Maßnahmebeginn sei und eine Auftragsvergabe erst nach erteiltem Bewilligungsbescheid erfolgen dürfe.

 

Die Gemeinde hatte ursprünglich vor, zum 15.02.2017 den sog. Brückenbauer und die Ortseingangsschilder anzumelden. Nach Miitteilung vom 25.01.2017 durch die NLG wird der Brückenbauer nicht als Maßnahme angemeldet, da mit realistischen Kosten von 3000 € die notwendige Gesamtinvestitionssumme von etwa 13.700 € (Bagatellgrenze) nicht überschritten wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0