Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.01.2017 besprochenen Vorgaben in den endgültigen Haushaltsentwurf 2017 einzuarbeiten und diesen zur Verwaltungsausschusssitzung am 28.02.2017 vorzulegen.

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die Änderungen und Ergänzungen des Haushaltes 2017. Grundlage war die Präsentation vom Finanzausschuss vom 29.11.2016.

 

Insbesondere ist jetzt noch zu klären, ob bei der Nachmeldung des Fachbereichs 4 bei der Erneuerung der Decken im EG und OG des Nordtraktes der Oberschule die restlichen Decken im Nordtrakt saniert werden oder nur die zwingend erforderliche Deckensanierung im Flur des Nordflügels.

 

AV Orth fragt, wie dringend die Sanierungen der Decken in der Oberschule seien.

 

Bürgermeister (BM) Huber erklärt, dass es ein Problem mit der Dämmung gibt, welches dringend behoben werden muss. 2 Klassen wurden in 2016 schon saniert.

 

GOI Rosendahl erläutert den Sachverhalt. Es würde Kosteneinsparungen bringen, wenn beide Maßnahmen zusammengelegt werden.

 

Die Nachfrage aus den Reihen des Ausschusses, ob die Beleuchtung in den Fluren im Zuge dieser Maßnahme ebenfalls erneuert und auf LED-Beleuchtung umgerüstet wird, wird von GOI Rosendahl bejaht.

 

AM Scheiwe fragt, ob auch die EDV-Verkabelung mitgemacht werden kann.

 

EGR Schubert weist darauf hin, dass die EDV-Verkabelung eine extra Maßnahme im Haushalt darstellt.

 

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, dass die komplette Deckensanierung gemacht werden soll.

 

AM Scheiwe fragt, ob sich die Werbegemeinschaften an den Gemeindeeingangsschilder beteiligen sollten.

 

EGR Schubert weist darauf hin, dass auch die Förderanteile dann sinken, da die anderen Einnahmen mit einberechnet werden.

 

AV Orth hinterfragt, wie er sich die Schilder vorzustellen hat.

 

BM Huber erklärt, dass es sich hierbei um Schilder handelt, welche an den Landes- und Kreisstraßen an den jeweiligen Einfahrten in die Gemeinde Apen aufgestellt werden. Die Schilder sollten nicht individuell für jeden Ortsteil erstellt werden, sondern einheitlich auf die Gemeinde Apen hinweisen. Er betont, dass sich die Planungen noch in einem frühen Stadium befinden und im Wirtschaftsausschuss weiter thematisiert werden.

 

AV Orth weist bei der Investition der Klimaanlage für den Serverraum auf die Zukunftsfähigkeit der Investitionen hin.

 

Bei den Investitionen in die Energiesäule auf dem Viehmarktplatz erkundigte sich AM Wilken nach den Spezifikationen der geplanten Energiesäule.

 

AM Dr. Habben fragt, ob auch E-Bikes an die Säulen angeschlossen werden können.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Energiesäule enthält 4 CEE-Steckdosenanschlüsse. Diese Anschlüsse können in der Regel nur von Wohnmobilen verwendet werden. Die Energiesäule ist daher nicht zum Beladen eines E-Bikes geeignet. Die Erweiterung der Energiesäule um Anschlussmöglichkeiten zum Beladen von E-Bikes würde die Kosten immens steigern.

 

RM Brand findet den Parkplatz bei der Hengstforder-Mühle als Wohnwagen Stellplatz besser und hinterfragt die Investition am Viehmarktplatz.

 

AM Reil und BM Huber weisen darauf hin, dass der Viehmarktplatz nur als kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit dienen soll. Bei der Paddel- und Pedalstation ist eine eher langfristige Verweildauer möglich.

 

AM Dr. Habben erkundigt sich nach den Mehrerträgen bei einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10 %.

 

EGR Schubert weist darauf hin, dass sich durch die Erhöhung des Hebesatzes auch die zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht. Im Wirtschaftsausschuss werden die Auswirkungen einer Hebesatzerhöhung m Bereich der Gewerbesteuer näher erörtert.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Beiliegend wird eine Beispielrechnung aufgestellt in der auf die Auswirkungen einer Erhöhung der Grundsteuer eingegangen wird.

 

330 % bei einem Messbetrag von 103,28 € sind                             340,82 €

340 % bei einem Messbetrag von 103,28 € sind                             351,15 €

 

Differenz                                                                                                         10,33 €

 

Grundsteuer B 330 % in der Gemeinde Apen 2017             1.389.211,09 €

Grundsteuer B 340 % in der Gemeinde Apen 2017             1.431.308,40 €

 

Differenz                                                                                               42.097,31 €

 

 

AV Orth betont, dass der Haushalt 2017 auf die nötigsten Maßnahmen beschränkt ist. Die Gemeinde Apen gönnt sich hierbei keinerlei Luxus. Es bleibt festzuhalten, dass sich die Entwicklung der Gewerbesteuer nicht so positiv verhält, wie es in umliegenden Gemeinden der Fall ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0