Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 23.08.2016 wie folgt:

Zu TOP 7         43. Änderung des Flächennutzungsplans – Apen, Hornskamp –
                        Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 23.09.2016 die Abwägungen der frühzeitigen Öffentlich­keits­­beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Abwägung informiert. Weiter wurde vom Gemeinderat die 43. Änderung des Flächennutzungs­plans beschlossen, der Entwurf wurde dem Landkreis Ammerland zwecks Geneh­migung vorgelegt. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Beginn der Erschließungs­arbeiten beim Landkreis Ammerland beantragt.

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Zu TOP 8         Bebauungsplan Nr. 113 – Apen, Hornskamp –
                        Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Auch hier wurde nach Ratsbeschluss das Ergebnis der Abwägungen den Beteiligten übermittelt. Nach Genehmigung der 43. Flächennutzungsplan­änderung kann der vom Gemeinderat gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 öffentlich bekanntgemacht werden. Mit der Erschließung soll möglichst zügig begonnen werden, sofern es witterungsbedingt möglich ist.

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Zu TOP 9         Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen in digitalisierter Form

Der Gemeinderat hat die Planzeichnung des Flächennutzungsplans mit allen bis zur beschlossenen 43. Änderung und Berichtigungen zur Kenntnis genommen. Sobald die 43. Änderung des Flächennutzungs­plans vom Landkreis genehmigt wurde und bekanntgemacht werden kann, wird diese aktualisierte Fassung des Flächen­nutzungsplans  veröffentlicht.

 

Zu TOP 10       Bebauungsplan Nr. 88, 4. Änderung – Augustfehn II, Schultze-Fimmen-Straße –
Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Apen hat die Abwägung für den oben genannten Bauleitplan beschlossen. Die betroffenen Bürger bzw. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das Ergebnis informiert. Der vom Rat gefasste Satzungsbeschluss wird demnächst veröffentlicht.